Der Bundestag hat zwar Anfang 2023 einstimmig die systematische Verfolgung und Ermordung von Jesidinnen und Jesiden im Nordirak durch die Terrormiliz "Islamischer Staat" als Genozid anerkannt. Dennoch wird der Asylantrag vieler jesidischer Geflüchteter negativ beschieden, weil die individuelle Verfolgungssituation als nicht ausreichend gewertet wird. Als Geduldete haben sie keinen sicheren Aufenthaltsstatus.
Seit dem massenhaften Morden und der Vertreibung jesidischer Familien sind nur knapp zehn Jahre vergangen. Auch wenn der „Islamische Staat“ zurückgedrängt wurde, ist die Lage in den ursprünglichen jesidischen Siedlungsgebieten nach wie vor prekär: Ganze Dörfer und die Infrastruktur wurden zerstört. „Der Völkermord hat tiefe Wunden gerissen, die noch nicht verheilt sind. Ein Leben am Ort der Gewalt und in unmittelbarer Nachbarschaft der Täter ist für viele Jesidinnen und Jesiden nicht vorstellbar“, berichtet die Beauftragte und fordert die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den jesidischen Geflüchteten aus dem Irak einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewähren.