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Versicherung im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist wertvoll, doch wie sind Freiwillige versichert, wenn ihnen etwas zustößt oder sie Schaden verursachen? Der Versicherungsschutz ist nicht einheitlich geregelt und hängt von der Organisation und dem Träger ab.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

  • Gesetzlicher Unfallschutz kann in vielen Organisationen bestehen, etwa in Wohlfahrtseinrichtungen, bei Kirchen oder kommunalen Trägern. Ob und in welchem Umfang dieser Schutz greift, hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte individuell geklärt werden.
  • Sportvereine und Mitglieder des Landessportbundes Thüringen sind bei sportbezogenen Tätigkeiten versichert.
  • Vereine sind nicht verpflichtet, Ehrenamtliche zu versichern. Für den Sportbereich besteht jedoch die Möglichkeit, eine Unfallversicherung über den Landessportbund Thüringen abzuschließen.
  • Selbstorganisierte Initiativen: Ehrenamtliche sollten ihre privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen prüfen.
  • Landesversicherung Thüringen: Wenn keine Absicherung über einen Träger oder eine private Versicherung besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungsschutz des Landes Thüringen greifen. Diese Versicherung kann auch für Migrantinnen und Migranten sowie für Geflüchtete gelten, sofern sie sich als Freiwillige in einer Initiative engagieren.

Wichtige Hinweise

  • Bereits ein kurzer privater Umweg kann den Versicherungsschutz gefährden.
  • Nachbarschaftshilfe sollte privat versichert werden, da sie nicht immer unter den Ehrenamtsschutz fällt.

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: