Visum
Drittstaatsangehörige müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland beantragen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland befindet sich hier.
Zuständige Stelle für die Erteilung eines nationalen Visums ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im entsprechenden Ausland. Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt.
Je nach Zweck der Einreise gibt es unterschiedliche Visa. Grundsätzlich wird zwischen zwei großen Visa-Arten für Deutschland unterschieden. Der hauptsächliche Unterschied liegt im Reisezweck und in der Aufenthaltsdauer. Das Touristen- oder Besuchervisum, sogenannte Schengen-Visum wird für Kurzaufenthalte (weniger als 90 Tage erteilt). Für längere Aufenthalte (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) wird in der Regel das nationale Visum genutzt.
Für die Beantragung eines nationalen Visums sind folgende Schritte hilfreich.
- Selbst-Prüfung der Voraussetzungen => Sind ein Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt, der Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit und ein gültiger Pass vorhanden?
- Vorbereitung der Unterlagen: Eine Liste der notwendigen Unterlagen befindet sich auf der Webseite der deutschen Botschaft oder des Konsulats.
- Buchung eines Termins bei der deutschen Botschaft oder Konsulat
- Visumformular für nationales Visum => In dem Formular wird der Zweck des Aufenthaltes angegeben, z.B. Familienzusammenführung, Arbeit, Studium. Dieser ist ausschlaggebend für die Beantragung des Aufenthalts in Deutschland
In Deutschland angekommen muss bei geplantem längeren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Zuständig ist die Ausländerbehörde der Kommune.