Arbeiten in Thüringen
Arbeits- und Fachkräfte werden in Thüringen dringend gesucht. Im Folgenden werden sowohl die Möglichkeit der Zuwanderung aus dem Ausland als auch die gesetzlichen Rahmen für die Beschäftigung von Asylsuchende und Geflüchtete in Deutschland dargestellt.
Make-it-in-Germany beschreibt die Voraussetzungen für die jeweilige Erteilung eines Visums zur Einreise als Fach- und Arbeitskraft
- Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU (§ 18g AufenthG)
Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker mit Arbeitsvertrag und Mindestbruttogehalt.
- Arbeiten als Fachkraft (§ 18a AufenthG bzw. § 18b AufenthG)
Arbeiten in einem Beruf, der einen Berufsabschluss erfordert, Fachkraft hat einen Berufs- oder ein Hochschulabschluss und der Abschluss ist in Deutschland als gleichwertig einer deutschen Ausbildung anerkannt (Anerkennung); Jobangebot ist vorhanden.
- Arbeiten als Arbeitskraft mit Berufserfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m § 6 BeschV)
Arbeitskraft hat eine mindestens zweijährige Ausbildung oder Hochschulabschluss, der im Ausbildungsland anerkannt ist und hat mindestens zwei Jahre Erfahrungen in diesem Beruf, Jobangebot ist vorhanden.
- Arbeiten innerhalb einerAnerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG)
Arbeiten in einem Beruf, der einen Berufsabschluss erfordert, Fachkraft hat einen Berufs- oder ein Hochschulabschluss. Dieser Abschluss muss nach Einreise in Deutschland im Verfahren anerkannt werden. Jobangebot und Weiterbildungsangebot ist vorhanden.
- Einreise zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 und 2 AufenthG)
Fachkraft hat eine in Deutschland anerkannte, abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung und Deutschkenntnisse (Anerkennung) und kann die Sicherung des Lebensunterhalts während der Arbeitssuche nachweisen.
- Einreise zur Anpassungsqualifizierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 AufenthG)
Fachkraft hat die Anerkennung des Berufsabschlusses beantragt, es fehlen jedoch noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten, die über Weiterbildungsmaßen erlangt werden sollen.
- Arbeiten als Pflegehilfskraft
Fachkraft besitzen eine ausländische Qualifikation in der Pflege, die in Deutschland als Pflegehilfskraft anerkannt ist (Anerkennung).
- Arbeiten als IT-Kraft
Übersicht über die Möglichkeiten als Fachkraft zu arbeiten, Arbeitskraft mit Berufserfahrung, Blaue Karte EU.
Weiterführende Informationen
- Tabellarische Übersicht zur Lebensunterhaltssicherung als Erteilungsvoraussetzung für die einzelnen Aufenthaltstitel (GGUA, Jan. 2025)
- „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen“ (Make it in Germany, Dezember 2024)
- Förderinstrumente der BA für geflüchtete Menschen (Bundesagentur für Arbeit, März 2023)
- Arbeitshilfe: Änderungen bei Beschäftigungsduldung, Ausbildungsduldung, Arbeitsmarktzugang und AsylbLG durch das "Rückführungsverbesserungsgesetz" (GGUA, Januar 2024)
- Tabelle: Zugang zum SGB II und zum Arbeitsmarkt für nicht-deutsche Staatsangehörige (GGUA, Oktober 2023)
- Beratung bei der Erstellung von schriftlichen Bewerbungen bietet die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF)