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Einbürgerung

Die Teilhabe am politischen Leben in Thüringen endet bei Migrantinnen und Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit beim Recht zu wählen oder für politische Ämter zu kandidieren und gewählt zu werden (ausgenommen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die auf kommunaler und europäischer Ebene mitgestalten dürfen). Nur eingebürgerte Personen genießen volle politische Teilhaberechte.

Neben dem aktiven und passiven Wahlrecht sind die rechtliche Gleichstellung (sie umfasst unter anderem EU-Freizügigkeit und Visumsfreiheit bei der Einreise in viele Länder der Welt), die Aufenthaltssicherheit, der Zugang zu allen Berufen und damit die vollumfängliche Zugehörigkeit zur Gesellschaft jeweils ein weiteres Argument für eine Einbürgerung.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben, muss in der Regel jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland und dürfen sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten
  • Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit (oder Staatenlosigkeit) nachweisen
  • Sie können finanziell für sich und Ihre Familie sorgen
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 oder höher)
  • Sie haben den Einbürgerungstest oder den Test "Leben in Deutschland" mit 17 richtigen Antworten bestanden (oder Sie haben einen deutschen Schulabschluss)
  • Sie bekennen sich zu Freiheit und Demokratie sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegen stehen (z.B. Verurteilung wegen einer Straftat, Mehrehe)

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 sind nun auch mehrere Staatsangehörigkeiten erlaubt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie dem Ablauf der Einbürgerung sind auf der Internetseite "Wege zur Einbürgerung" der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zusammengestellt. Hier finden sich neben einem Quick Check, ob alle Voraussetzungen zur Anspruchseinbürgerung erfüllt sind, auch Antworten auf wichtige Fragen.

Zum Download steht der Flyer "Mein Weg zum Deutschen Pass - Einbürgerung auf einen Blick" sowie die ausführliche Broschüre "Mein Weg zum Deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung" bereit.

Neben der Anspruchseinbürgerung gibt es noch die  Ermessenseinbürgerung sowie einen Regelanspruch für Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder -partner von Deutschen. Sonderregelungen gelten u.a. auch bei Personen die vor dem 30. Juni 1974 als Gastarbeiter oder Gastarbeiterin in die Bundesrepublik Deutschland oder bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) eingereist sind sowie bei Kindern, die in Deutschland geboren werden.

Daneben bietet auch das Bundesamt für Migration (BAMF) Informationen zur Einbürgerung mit Schwerpunkt auf dem notwendigen Einbürgerungstest. Den gesamten Fragenkatalog zu den allgemeinen und den thüringenspezifischen Fragen sowie ein Mustertest finden sich ebenfalls auf der Seite des BAMF. Der Einbürgerungstest kann an zehn verschiedenen Volkshochschulen in Thüringen durchgeführt werden. Termine, Kosten, Anmeldeformular und weitere Informationen sind auf der Seite des Thüringer Volkshochschulverbandes zusammengefasst.

Zuständige Behörden

Die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier werden die Antragstellenden beraten und erhalten individuelle Auskunft über die für ihren Antrag notwendigen Unterlagen. Die Zuständigkeit innerhalb der Kommunen ist unterschiedlich geregelt. Sie kann beispielsweise beim Standesamt, im Rechtsamt, beim Sozialamt, im Ordnungsamt oder in der Ausländerbehörde liegen.

Bei der Ermessenseinbürgerung ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Doch auch hier erfolgt der Antrag über die jeweilige Kommune, welche den Antrag weiterleitet.

Grundsätzlich kann der Antrag auf Einbürgerung formlos gestellt werden. In der Regel wird jedoch ein Formular genutzt.

Die zuständigen Kontaktdaten finden sich bei der jeweiligen Kommune:

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: