Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme
Außerhalb des regulären Asylverfahrens ermöglichen vier verschiedene Verfahren eine Aufnahme aus humanitären Gründen in Deutschland:
- das vom Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) entwickelte Resettlement-Programm,
- die humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes,
- sogenannte Community-Sponsorship-Programme des Bundes sowie
- die humanitären Aufnahmeprogramme der Länder
Resettlement
Das Resettlement-Programm des UNHCR ermöglicht besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise aus einem Erstaufnahmeland nach Deutschland. Durch Resettlement soll eine dauerhafte und sichere Lösung für besonders vulnerable Geflüchtete geschaffen werden, die langfristig weder in ihr Herkunftsland zurückkehren noch im Erstaufnahmeland bleiben können, weil ihnen dort nicht ausreichend Schutz gewährt wird. Detaillierte Informationen zum Resettlement-Verfahren finden sich auf der Internetseite des UNHCR.
Resettlement nach Deutschland
Seit 2016 erfolgen die deutschen Resettlement-Aufnahmen im Rahmen des Resettlement-Programms der Europäischen Union (EU). Eine Übersicht über die zugesagten Aufnahmeplätze und erfolgten Einreisen – bezogen auf Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes
Humanitäre Aufnahmeprogramme werden meist von Staaten eingerichtet, um in akuten Kriegs- und Krisensituationen größeren Gruppen von Menschen eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen. Häufig wird eine Aufnahmequote sowie eine zeitliche Begrenzung des Programms festgelegt.
Der Bund setzt seit 2017 ein Aufnahmeprogramm für syrische und staatenlose Schutzsuchende aus der Türkei sowie seit 2022 das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan um.
Aufnahmeprogramm des Bundes für syrische und staatenlose Schutzsuchende
Seit 2017 besteht ein Aufnahmeprogramm für syrische und im Einzelfall staatenlose Schutzsuchende aus der Türkei zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Das Aufnahmeprogramm für syrische und staatenlose Schutzsuchende aus der Türkei wurde im Jahr 2024 mit Aufnahmen von bis zu 500 Personen umgesetzt.
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Die Bundesregierung hat gemeinsamen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Bundesaufnahmeprogramm aufgebaut, um weiterhin besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen und ihren Familien eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Das Programm startete am 17. Oktober 2022. Eine direkte Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt über die sogenannten „meldeberechtigten Stellen“.
Weitere Informationen und die jeweiligen Neuerungen werden auf der Internetseite des Bundesaufnahmeprogramms mitgeteilt.
Community-Sponsorship-Programme
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Mai 2019 das Aufnahmeprogramm "Neustart im Team – NesT" ins Leben gerufen.
„Neustart im Team“ (NesT) war zunächst ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, die sich in einem Erstzufluchtsstaat (Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Niger) aufhalten. Das Programm NesT wurde zum 1. Januar 2023 als reguläres Aufnahmeprogramm des Bundes verstetigt. Als Aufnahmeziel wurden für 2023 (bis zu 200), 2024 (bis zu 240) und 2025 (bis zu 260) Personen festgelegt. Die Auswahl der Geflüchteten erfolgt nach den Schutzkriterien des UNHCR.
Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine ehrenamtlich tätige Mentorinnen- und Mentorengruppe vor Ort bestehend aus mindestens fünf Personen gebunden sowie die Übernahme der Mietkosten für zwei Jahre. Die aufgenommenen Personen erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23(4) AufenthG, zunächst für drei Jahre. Danach kann dieser Aufenthaltstitel verlängert werden.
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Landesaufnahmeprogramme
Neben den humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes bieten Aufnahmeprogramme einiger Bundesländer eine zusätzliche Möglichkeit der sicheren Einreise für schutzbedürftige Geflüchtete.
Mit den Landesaufnahmeanordnungen Syrien und Afghanistan bestand in Thüringen die Möglichkeit des erweiterten Familiennachzugs (Verwandte zweiten Grades), sofern Verpflichtungsgeberinnen oder -geber für den Lebensunterhalt aufkommen.
Beide Landesaufnahmeanordnungen sind zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen und wurden nicht verlängert. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu aktuellen Resettlement-Programmen und humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes bietet unter anderem die Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
- Detaillierte Informationen zu Resettlement und humanitären Aufnahmeprogrammen bietet die Publikation des Deutschen Caritasverbandes "Migration im Fokus: Resettlement und andere humanitäre Aufnahmeprogramme" (Download - Stand Oktober 2020)
- Um die über diese Programme in Deutschland eingereisten Personen bei ihren ersten Schritten und Behördengängen am Wohnort bestmöglich zu unterstützen, sind auf dieser Seite Informationen neben Deutsch auch auf Arabisch und Englisch abrufbar.
- Ankunft in Deutschland
- Asylantragstellende
- Asylbewerberleistungen
- Bleibeperspektive und sichere Herkunftsstaaten
- Aufenthaltstitel
- Residenzpflicht und Wohnsitzauflage
- Familiennachzug für Geflüchtete
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Chancen-Aufenthaltsrecht und Bleiberechtsregelungen
- Duldung
- Rechtsmittel bei Ablehnung
- Abschiebungen und Abschiebungshaft
- Rückkehr und Ausreise
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