Projektförderung der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge
Die Beauftragte vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Projekte, die der Begegnung und Bildung von Menschen unterschiedlicher Herkunft und der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte dienen.
Ziel der Förderung ist ein gestärkter gesellschaftlicher Zusammenhalt, eine erhöhte Akzeptanz von Menschen mit Migrationsgeschichte und eine gleichberechtigte gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.
Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. eingetragene Vereine) können eine Förderung für Kleinprojekte im Bereich der besonderen interkulturellen Aktivitäten, die über die Aufgaben der Träger innerhalb ihrer Integrationsarbeit hinausgehen, beantragen.
Am 1. Juli 2024 ist die Richtlinie zur Förderung interkultureller Kleinprojekte durch die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF-Richtlinie) in Kraft getreten und bildet fortan die Grundlage der Gewährung von Fördermitteln.
Informationen rund um die Antragstellung
Voraussetzungen
- Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit des Zuwendungsempfängers: Die Projektförderung richtet sich an rechtsfähige Träger, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise eingetragene Vereine, Verbände, Kirchen, Migrantenorganisationen, Kommunen und Institutionen, die in der Arbeit mit Menschen mit Migrationsgeschichte in Thüringen tätig sind.
- Die Maßnahme hat noch nicht begonnen.
- Die Maßnahme wird innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen und bildet ein einzelnes, abgegrenztes Vorhaben.
- Ein hohes Landesinteresse des Freistaates Thüringen an den Zielen und dem Zweck des Projektes.
- Die Zielerreichung der Maßnahme ist ausschließlich durch die Gewährung der Zuwendung möglich.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen,
- die der Begegnung und Kommunikation zwischen Menschen der Aufnahmegesellschaft und Menschen mit Migrationsgeschichte dienen,
- die die Akzeptanz von Menschen mit Migrationsgeschichte erhöhen,
- die Bildungsarbeit zu migrations- und integrationsspezifischen Themen anbieten,
- die Migrantenorganisationen stärken,
- die Orientierungshilfen für neu Zugewanderte bieten,
- die die Pflege der kulturellen Identität von Menschen mit Migrationsgeschichte beinhalten.
Zuwendungen werden im Einzelfall auch zur Kofinanzierung von kommunalen oder bundesgeförderten Projekten unter oben angeführten Maßnahmen vergeben.
Nicht gefördert werden vereinsinterne Veranstaltungen.
Fristen
Die Projektförderung der Beauftragten bezieht sich auf das laufende Haushaltsjahr. Das Vorhaben muss innerhalb eines Kalenderjahres begonnen und abgeschlossen werden.
Der Antrag auf Projektförderung soll mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme schriftlich eingereicht werden.
Art, Umfang und Höhe der Finanzierung
Die Projektförderung der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge wird regelmäßig im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Die bewilligten Mittel der Projektförderung schließen die Lücke zwischen förderfähigen Kosten sowie verfügbaren Eigenmitteln und Einnahmen. Eigenmittel und/oder Leistungen Dritter werden vorausgesetzt und haben Vorrang vor der Zuwendung der Beauftragten.
Die Förderhöchstsumme beträgt in der Regel bis zu 6.000 Euro.
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift sowie mit den notwendigen Anlagen (siehe Hinweise) mindestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes einzureichen.
Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular (Formularhinweis: 1. PDF abspeichern, 2. PDF lokal mithilfe eines PDF-kompatiblen Programms ausfüllen!) auf unserer Internetseite. Die geplanten Ausgaben und Einnahmen (Finanzierungsquellen) werden im Finanzierungsplan dargestellt.
Hinweis: Bei der Beteiligung von Drittmitteln ist eine Kopie der schriftlichen Zusicherung beizufügen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zuwendungen aus dem Fördermittelhaushalt der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge werden nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO gewährt.
Für weitere Erklärungen und Auskünfte zur Antragstellung wenden Sie sich per Mail an ZuwendungBIMF@tmjmv.thueringen.de oder telefonisch an Frau Annett Roswora unter der Telefonnummer 0361 573511702.
Informationen rund um den Verwendungsnachweis und das Controlling
Verwendungsnachweis
Die Verwendung der Zuwendung ist, soweit im Zuwendungsbescheid keine anderslautende Regelung erfolgt, mit einem einfachen Verwendungsnachweis, spätestens nach Ablauf des sechsten auf den Durchführungszeitraum folgenden Monats, der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge nachzuweisen.
Dieser besteht aus einem Sachbericht sowie dem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch darzustellen sind.
Controlling
Nach einer Projektförderung ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs soll festgestellt werden, ob das mit der Förderung beabsichtigte Ziel erreicht wurde. Um die Zielerreichung überprüfen zu können, sind folgende Indikatoren in Abhängigkeit vom Projektinhalt einmal mit dem Antrag anzugeben (Soll) und nochmals nach Beendigung des Projekts (Ist) zu erfassen:
- Anzahl der Veranstaltungen, Vorträge, Bildungsangebote, Schulungen oder Trainings
- Geplante Anzahl der teilnehmenden Personen
- Aussagen zu der Zweckerreichung mittels ausgewerteter Feedbackbögen bei allen dafür geeigneten Veranstaltungen (z. B. Seminare oder Workshops)
- Anzahl der ehrenamtlich Mitwirkenden während des Projektes
- Öffentlichkeitsarbeit (Pressemeldungen, Veranstaltungsflyer, Zahl von Newslettern, Auflagenhöhe von Druckerzeugnissen
Für weitere Erklärungen und Auskünfte zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich per Mail an ZuwendungBIMF@tmjmv.thueringen.de oder telefonisch an Frau Marina Schönthal unter der Telefonnummer 0361 573511701.

Ansprechpersonen:
Marina Schönthal
ZuwendungBIMF@tmjmv.thueringen.de
Telefon: 0361 573511701
Annett Roswora
ZuwendungBIMF@tmjmv.thueringen.de
Telefon: 0361 573511702
Externe Förderer
- Förderdatenbank - EU, Bund, Länder
- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
- ESF Europäischer Sozialfonds
- Förderfinder Thüringer Aufbaubank
- BMFSFJ Bundesprogramm "Demokratie leben"
- Thüringer Landesverwaltungsamt
- TMJMV RL Integration und RL soziale Beratung
- Denk Bunt Thüringen
- Arbeit für Thüringen
- TSK Projektförderungen
- Förderkompass House of Resources
- Jugendstil Projektförderung
- Stiftungssuche
- Förderfinder der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- Sparkassenstiftungen
- Stiftung Mercator