Gewaltschutz
Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten sind häufig aufgrund ihrer aufenthaltsrechtlichen und finanziellen Lage, ihrer Wohnsituation, aus mangelnden Deutschkenntnissen und fehlendem Wissen über Gesetze und Hilfsangebote besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden.
Besonders betroffen sind hierbei Frauen und Mädchen, die nochmals zusätzlicher Gewalt ausgesetzt sein können, wie z.B. Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung.
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Jede Frau hat (wie jeder Mensch) ein Recht auf Gewaltfreiheit. Dies ist sowohl in der Thüringer Landesverfassung als auch im Grundgesetz festgeschrieben. Ausführliche Informationen zu Frauenrechten in 9 Sprachen finden sich auf der Internetseite von Handbook Germany.Bei akuter Bedrohung ist die Polizei zu rufen: Polizei Notruf 110
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist in 18 Sprachen rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 116 016 erreichbar. Eine Übersicht mit Kontaktdaten zu allen Frauenhäusern in Thüringen sowie den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking findet sich auf der Internetseite der Thüringer Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Rund 200 Beratungsstellen in einem Großteil der Thüringer Städte und Regionen finden sich regional gegliedert auf der Internetseite handle-jetzt.de der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen.
Weiterführende Informationen
- Kleine Broschüre „Rechte für ALLE Frauen“ (in 10 Sprachen) von Suana/kargah e.V. mit dem Paritätischen Gesamtverband.
- „Meine, Deine, Unsere Rechte“ - Kleiner Leitfaden für Frauen* mit Fluchterfahrung (in 12 Sprachen) von DaMigra.
- Das „Gesundheitsprojekt MiMi – Mit Migranten für Migranten“ hat einen Ratgeber „Gewaltschutz für Frauen in Deutschland“ auf 19 Sprachen herausgegeben.
- Die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ (auch in Englisch, Türkisch, Arabisch, Persisch) des BMJ und BMFSFJ stellt Informationen zum Gewaltschutzgesetz zusammen, u.a. auch wenn Kinder oder Ausländerinnen und Ausländer betroffen sind.
- Frauenrechte werden auf der Internetseite von „Handbook Germany“ erklärt, die man in 9 Sprachen aufrufen kann.
- Das Projekt Orange ist ein Unterstützungs- und Beratungsangebot für in Partnerschaften gewalttätige Partner, die sich Hilfe und Begleitung bei der Gewaltvermeidung wünschen.
- Vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt ist seit 12/24 auch in Thüringen möglich.
- Auf der Internetseite der Frauenhauskoordinierung e. V. finden sich bundesweit Frauenhäuser und Fachberatungsstellen.
- Auf der Internetseite der Frauenhauskoordinierung e. V. finden sich auch Informationen rund um Gewaltschutz und Flucht.
- Die Internetseite des Thüringer Justizministeriums stellt umfassende Informationen zu Opferhilfe und Opferschutz in Thüringen bereit.
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Der beste Schutz für Frauen vor Gewalt ist neben dem Wissen um ihre Rechte und um Hilfsstrukturen auch die Vernetzung mit anderen Frauen und das Empowerment – also die Frauen stark zu machen und in die Lage zu versetzen, selbst zu handeln.Verschiedene Projekte in Thüringen haben sich das Empowerment von migrantischen Frauen und Mädchen zum Ziel gesetzt.
Empowerment-Projekte:
- „Solidarität und Empowerment - gemeinsam Perspektiven schaffen mit zugewanderten Frauen und Mädchen“ der IBS (Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH).
- MYTURN: „Gemeinsam stark – Migrantinnen starten durch“ der IBS im Projektverbund mit mehreren Partnerinnen und Partnern.
- „Gemeinsam MUTig“ von DaMigra mit einem wöchentlichen Sprachcafé und weiteren Veranstaltungen in Erfurt.
- „woman rais.ed-erkennen-ermutigen-empowern“. Bildungsangebote und Empowerment für von Rassismus betroffene Frauen und Mädchen sowie die Stärkung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Engagement gegen Rassismus (DaMigra).
Viele Migrantinnen- und Migrantenorganisationen in Thüringen sind ebenfalls gute Ansprechpartnerinnen. Reine Migrantinnenorganisationen sind DaMigra und MigraFem.
Orte der Begegnung, Kommunikation, Bildung und Kultur sind auch die Thüringer Frauenzentren. Sie stehen allen Frauen offen und haben ein vielfältiges Bildungs- und Freizeitangebot. Sie wollen Frauen bestärken sowie Beratung und Unterstützung leisten. Viele haben auch spezielle Angebote für Migrantinnen, wie niedrigschwellige Sprachkurse oder Begegnungscafés.
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Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gesunde Entwicklung und Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt. Dieser Anspruch ist nicht nur in der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Art. 19 der Thüringer Verfassung verankert.„Save the Children“ hat ein Kinderrechte-Heft “Unsere Rechte, unsere Zukunft“ herausgegeben, welches außer in Deutsch/Englisch auch in Deutsch/Arabisch, Deutsch/Dari und Deutsch/Tigrinya zum Download verfügbar ist.
Das Kinder- und Jugendsorgentelefon Thüringen ist rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 008 008 0 erreichbar.
Das Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer bietet unter der 116 111 sowie online Beratung für Kinder und Jugendliche. Samstags besteht auch die Möglichkeit sich durch Jugendliche beraten zu lassen.
Das Angebot „Eltern sein“ bietet Beratung und Unterstützung für Eltern und Familien, die sich Unterstützung bei der Gewaltvermeidung wünschen. Primäres Ziel ist die Beendigung oder Vermeidung von gewalttätigem Verhalten.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Kinderschutz in den Kommunen vor Ort sind die Netzwerkkoordinierenden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Fall von Konflikten ums Kind über Grenzen hinweg bis hin zu Sorgen vor Kindesentführung bietet ZAnK – die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation - kostenfrei Hilfe und Beratung.
ZAnK bietet auch eine eigene Seite für Kinder an, auf der Kindern viele Fragen beantwortet werden, falls es nach einer Trennung der Eltern Streit darüber gibt in welchem Land das zukünftige Zuhause des Kindes ist.
Weiterführende Informationen:
- "Schön, dass du da bist!“ – ein Kennenlernbuch über die Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete Kinder und Eltern von „Save the Children“. Es kann in 11 Sprachen bestellt werden.
- Broschüre „Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ.
- Die bke-Jugendberatung bietet Chat-, Mail- und Forenberatung für 14 – 21-jährige zu kleinen und großen Sorgen.
- Die bke-Jugendberatung bietet auch eine Online-Beratung für Eltern.
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Auch Männer sind von Gewalt betroffen. Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1239900 erreichbar.Das Projekt A4 bietet Männerberatung in Thüringen. Die Fachberatungsstelle berät Männer, die Gewalt in Partnerschaft oder im engen sozialen Umfeld erlebt haben.
Das „Gesundheitsprojekt MiMi – Mit Migranten für Migranten“ hat einen Ratgeber für geflüchtete und neuzugewanderte Männer „Gewaltschutz in Deutschland“ auf 15 Sprachen herausgegeben.
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Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit über 200 Millionen Frauen und Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen. In Deutschland sind nach Schätzungen von SAIDA international circa 75.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen und über 35.00 Mädchen gefährdet. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen aus Somalia, Eritrea und Ägypten. Hier beträgt die Verbreitungsrate bis zu 98%. Aber auch in vielen anderen Ländern bestehen hohe Verstümmelungsquoten. Nach Hochrechnungen von SAIDA müssten in Thüringen fast 1000 Mädchen und Frauen genitalverstümmelt und über 600 Mädchen gefährdet sein (Stand 2020).Seit September 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Verbrechen betrachtet (§ 226a Strafgesetzbuch (StGB)) und mit Freiheitsstrafen von einem bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Seit Anfang 2015 ist Genitalverstümmelung auch strafbar, wenn das betroffene Mädchen im Ausland beschnitten wird, aber in Deutschland lebt (§5, Nr. 9a StGB). Die Bedrohung durch Genitalverstümmelung ist als geschlechtsspezifische Verfolgung, die der Betroffenen auch durch nichtstaatliche Akteure drohen kann, im Asylverfahrensgesetz als Fluchtgrund anerkannt.
Wichtig ist sowohl der Schutz von Mädchen vor drohender Genitalverstümmelung sowie Hilfe und Unterstützung für verstümmelte Frauen und Mädchen durch Beratung, medizinische und psychologische Hilfe und rechtliche Aufklärung.
In Thüringen können sich alle - sowohl Betroffene als auch Gefährdete sowie Angehörige, Behördenmitarbeitende und Fachkräfte aus sozialen, medizinischen und pädagogischen Berufen - an SAIDA International e.V. wenden.
Sie betreiben SAIDA mobil: Beratung bei Genitalverstümmelung in Thüringen. Sie bieten aufsuchende Beratung in Einrichtungen in ganz Thüringen an. Der Flyer „Hilfe bei weiblicher Genitalverstümmelung in Thüringen“ beschreibt alle angebotenen Leistungen.
Die Beratungsstelle für Mädchen und Frauen bei Genitalverstümmelung in Leipzig bietet Beratung und Fortbildungen. Der Flyer zur Beratungsstelle listet unter anderem alle Angebote auf. Für Betroffene steht ein Flyer auf Deutsch, Englisch, Französisch, Amharisch, Indonesisch, Farsi und Arabisch zur Verfügung. Außerdem sind für diejenigen, die nicht lesen können, Erklär-Videos auf Deutsch, Englisch, Französisch, Amharisch, Somali und Arabisch vorhanden.
Medizinische Hilfe bei Genitalverstümmelung in Mitteldeutschland bietet dasSAIDA Kompetenzzentrum in Zusammenarbeit mit dem Klinikum St. Georg in Leipzig.
Für alle Fachkräfte und Interessierte gibt es die Broschüre „ihr SCHUTZ bist DU – Handlungsempfehlungen zur wirksamen Prävention von Genitalverstümmelung in Deutschland“.Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung in 16 Sprachen herausgegeben. Er informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten. Er soll den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen.
In akuten Bedrohungsfällen steht das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ in 18 Sprachen rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 116 016 zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
- Plan International setzt sich sowohl in den Herkunftsländern als auch in Deutschland für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmlung ein und bietet umfangreiche Informationen auf der Internetseite „Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmlung".
- Broschüren für Betroffene, in denen auch Mythen rund um Beschneidung sowie körperliche Auswirkungen (Periode, Sex, Schwangerschaft) behandelt werden, stehen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch zum Download bereit.
- Die Broschüre „Weibliche Genitalverstümmlung im Flüchtlingskontext – Herausforderungen und Handlungsempfehlungen“ bietet Fachpersonal (z.B. in Flüchtlingsunterkünften) Hilfe beim Umgang mit Betroffenen sowie zur Bedeutung im Asylverfahren.
- TERRE DES FEMMES e. V. bietet umfangreiche Informationen zur Weiblichen Genitalverstümmelung auf seiner Internetseite.
- TERRE DES FEMMES e. V. erarbeitete eine interdisziplinäre Handlungsempfehlung für Fachkräfte (in Berlin): „Intervention bei weiblicher Genitalverstümmelung und Früh- und Zwangsverheiratung“. Eine Adaption ist ausdrücklich erwünscht.
- Strafen und Konsequenzen bei weiblicher Genitalverstümmelung des Bundesministeriums für Justiz
- Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung "integra"
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„Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ (Artikel 16(2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948)Zwangsheirat oder Zwangsverheiratung bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet. Ursachen von Zwangsverheiratung sind vielfältig. Zu ihnen gehören die Angst vor dem Verlust der (Familien-)Ehre (insbesondere, falls Mädchen einen Freund haben sollten), gesellschaftliche Normen und Traditionen, die Sicherstellung der materiellen Versorgung der Betroffenen und/oder ihrer Familien, aufenthaltsrechtliche Aspekte oder auch das Bestreben der Eltern, den Sohn oder die Tochter zu „disziplinieren“, z.B. auch bei (vermuteter) Homosexualität.
In Deutschland steht das Erzwingen einer Ehe unmittelbar unter Strafe (§ 237 StGB).
Im März 2011 wurde zusätzlich das „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet. Die neue Regelung stellt zusätzlich klar, dass ebenso bestraft wird, wer einen anderen Menschen, um ihn zur Eingehung der Ehe zu nötigen, durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren. Zusätzlich wurde die Antragsfrist zur Aufhebung der Zwangsehe von einem auf drei Jahre verlängert. Seit Januar 2015 können auch im Ausland begangene Taten bestraft werden, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (seit Oktober 2023 auch, wenn der Täter Ausländer ist, aber seine Lebensgrundlage in Deutschland hat).
Die zentrale Seite zum Thema Zwangsheirat zwangsheirat.de bietet Hinweise für Betroffene und Fachkräfte sowie Hintergrundinformationen und verweist auf bundesweite Beratungsstellen. Leider gibt es in Thüringen bisher keine Beratungsstelle, so dass sich Betroffene an Beratungsstellen in den umliegenden Bundesländern wenden müssen.
Weitere Informationen zum Thema Zwangsverheiratung, Ehrenmorde und Frühehen bietet TERRE DES FEMMES.
Bei einer häufig auftretenden Form der Zwangsverheiratung werden junge, oft minderjährige Frauen in den Ferien in ihr Heimatland geschickt und dort gegen ihren Willen verheiratet. Wenn Schülerinnen betroffen sind, sind oft Schulsozialarbeiterinnen die ersten Ansprechpartnerinnen der Mädchen.
Informationen über die Gesetzeslage in Deutschland zu Frühehen hat TERRE DES FEMMES in einer Broschüre, die sich an unter 18-jährige richtet, in 10 Sprachen zusammengestellt. Auch die Polizei hat auf ihrer Internetseite für Kinder und Jugendliche „Polizei für Dich“ Fakten zum Thema Zwangsheirat bereitgestellt.Hilfe bei (Gefahr der) Verschleppung ins Ausland bietet die PAPATYA Koordinierungsstelle gegen Verschleppung und Zwangsverheiratung.
Die Onlineberatung SIBEL berät zu den Themen familiäre Gewalt, Zwangsverheiratung und Verschleppung. Sie berät per E-Mail, Live-Chat und Video - anonym, vertraulich und kostenlos.
Das Wohnprojekt ROSA nimmt bundesweit junge Migrantinnen auf, die Schutz suchen, weil sie von Zwangsheirat und sogenannter Gewalt im Namen der Ehre durch ihre Familien bedroht sind.
Weiterführende Informationen
- Elternbroschüre "Starke Familien haben starke Töchter" von TERRE DES FEMMES e. V. in 8 Sprachen bestellbar oder zum Download
- Eine Handreichung für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bietet die Broschüre „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ des BMFSFJ.
- TERRE DES FEMMES e. V. erarbeitete eine interdisziplinäre Handlungsempfehlung für Fachkräfte (in Berlin): „Intervention bei weiblicher Genitalverstümmelung und Früh- und Zwangsverheiratung“. Eine Adaption ist ausdrücklich erwünscht.
- „Mythen rund um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ – Hintergrundinformationen und Fallbeispiele von TERRE DES FEMMES.
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Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind Realität – auch in Deutschland und Thüringen. Unter Menschenhandel versteht man, dass Personen durch Gewalt, Drohung oder Täuschung in eine Ausbeutungssituation gebracht werden. Dabei wird oft eine Notlage wie z.B. mangelnde Sprach-, Orts-, und Rechtskenntnisse oder ein prekärer Aufenthaltsstatus ausgenutzt. Betroffen sind sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Deutsche - sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene. Die rechtliche Definition von Menschenhandel setzt keinen Grenzübertritt voraus.
Unterschiedliche Formen von Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland sind:• Arbeitsausbeutung (z.B. häusliche Pflege, Baustellen, Landwirtschaft)
• sexuelle Ausbeutung (z.B. Prostitution, bei Jugendlichen auch Loverboy-Methode)
• Zwangsbetteln
• erzwungene Straftaten (Diebstähle, Drogenhandel)
• erzwungene OrganentnahmeAusländische Betroffene des Menschenhandels in Deutschland können gem. § 59 Abs. 7 AufenthG eine Bedenk- bzw. Ausreisefrist von drei Monaten erhalten, um über eine Aussagebereitschaft (als Zeuge) mit den Strafverfolgungsbehörden nachzudenken. Bei einer Aussagebereitschaft kann - jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen - ein Aufenthaltstitel gem. § 25 Abs. 4a AufenthG erteilt werden, welcher auch nach Abschluss des Verfahrens noch verlängert werden kann.
Die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel „bekom thüringen“ bietet Soforthilfe und steht allen Betroffenen von Menschenhandel beratend und unterstützend zur Verfügung. Ihr Angebot wird auf ihrer Internetseite in 15 Sprachen und in einem Flyer für Betroffene in 12 Sprachen beschrieben. Zudem steht bekom auch als Koordinierungs- und Informationsstelle für Dritte, z. B. Fachkräfte, zur Verfügung (Informationsflyer für Fachkräfte).
Bundesweite Strukturen
Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) ist ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und weiteren Organisationen in Deutschland, die sich für die Rechte von Betroffenen einsetzen und zu den Themen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen und Migranten arbeiten. Auf der Internetseite finden sich zahlreiche Informationen zu Menschenhandel, eine Rechtsprechungsdatenbank und die Handreichung „Aufenthaltstitel und Rechte für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten“.
ECPAT Deutschland e.V. (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung) hat im Auftrag des BMFSFJ das Bundeskooperationskonzept Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern „Miteinander statt nebeneinander! entwickelt, welches Empfehlungen für die Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Akteure gibt, um bei Identifizierung, Schutz und Unterstützung von minderjährigen Betroffenen von Menschenhandel gemeinsam zu agieren, um so möglichst effektiv vor allen Formen des Menschenhandels zu schützen.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bietet umfangreiche Arbeitshilfen an und hat z.B. folgende Flyer herausgegeben:
Flyer Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit November 2022 von der Bundesregierung mit der Berichterstattung zur Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie betraut. Als Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat es im Oktober 2024 den ersten Periodischen Bericht "Monitor Menschenhandel in Deutschland" herausgegeben.
Im Dezember 2024 wurde der erste Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) der Bundesregierung (herausgegeben vom BMFSFJ) veröffentlicht. Er umfasst 126 konkrete Maßnahmen, um die Effizienz in der Bekämpfung zu steigern und fokussiert auf den besseren Schutz der Opfer, insbesondere von Frauen, Kindern und Jugendlichen, durch erweiterte Unterstützungsangebote und gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Behörden, zivilgesellschaftlichen Akteuren und internationalen Partnern gestärkt werden, um den Kampf gegen Menschenhandel, auch im digitalen Bereich, zu intensivieren. Der Aktionsplan soll in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt und in vier Jahren aktualisiert werden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Loverboy-Methode durch TERRE DES FEMMES.
- „Die Bekämpfung von Menschenhandel: Rechtliche Entwicklungen, Schutzverfahren und aktuelle Herausforderungen“ – eine EMN-Studie des BAMF.
- Einen guten Überblick zu Menschenhandel bietet der Mediendienst Integration.
- Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
- Das Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ wird jährlich durch das BKA heraus gegeben.
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Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten. Informationen zur Umsetzung in Thüringen finden sich auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums.Weitere Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz und Infos für Sexarbeiterinnen und –arbeiter finden sich auf der Internetseite www.Prostituiertenschutzgesetz.info in Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Französisch.Für alle Menschen, die in der Sexarbeit in Thüringen tätig sind, ist die Fachberatungsstelle „allerd!ngs“ zur Unterstützung, Bestärkung und Begleitung die passende Anlaufstelle. Informationen und Kontaktdaten finden sich auf Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch auf der Internetseite von allerd!ngs. Neben umfangreichen Informationen zu einer breiten Themenpalette bietet allerd!ngs auch einen Stammtisch und verschiedene Workshops sowie dezentrale Beratung an. Zu psychosozialen und sozialrechtlichen Themen ist auch eine Online-Beratung in mehreren Sprachen möglich.
Bei Zwang zur Prostitution und sexueller Ausbeutung steht die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel „bekom thüringen“ beratend und unterstützend zur Verfügung. Ihr Angebot wird auf ihrer Internetseite in 15 Sprachen beschrieben. Darüber hinaus steht ein Flyer in 12 Sprachen zur Verfügung.
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Geflüchtete werden nach der Unterbringung in den Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Dort werden sie teils in Wohnungen und teils in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stellt sowohl durch die räumlichen Gegebenheiten als auch durch die große Anzahl an diversen Menschen ein Risikofaktor für Gewaltsituationen dar. Insbesondere Gemeinschaftsbäder und Gemeinschaftsküchen sowie – außer für Familien – gemeinschaftlichen Schlafzimmer können ein hohes Gefährdungspotential, insbesondere für Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit, bedeuten.
Daher gibt es bezüglich der Unterbringung und Sozialbetreuung in Gemeinschaftsunterkünften Vorgaben des Freistaats Thüringen. Dies ist in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung – ThürGUSVO geregelt. In Anlage 1 der ThürGUSVO sind die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften festgelegt. So ist unter anderem der besonderen Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen, Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie beispielsweise Opfer von Verstümmelung weiblicher Genitalien, sowie von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen und von allein reisenden Frauen Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus ist dort festgelegt, dass beim Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft ein unterkunftsspezifisches Schutzkonzept zu erstellen, umzusetzen und fortlaufend zu prüfen und ggf. anzupassen ist.
Für die Erstellung und Weiterentwicklung von unterkunftsspezifischen Gewaltschutzkonzepten gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurden Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Sie stellen Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten dar und können als Orientierung für die (Weiter-)Entwicklung von kommunalen Schutzkonzepten dienen. Ein konkreter Leitfaden zur Erarbeitung, Umsetzung und Verstetigung von Schutzkonzepten ist ebenfalls vorhanden: „Schritt für Schritt zum Schutzkonzept“. Ergänzend bietet die Bundesinitiative regelmäßig Veranstaltungen an und hält auf ihrer Internetseite eine Vielzahl von allgemeinen Informationen und Publikationen sowie speziellen Praxismaterialien für einzelne schutzbedürftige Gruppen bereit.
Die Bundesinitiative hat darüber hinaus durch Förderung über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" eine dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen (DeBUG 2.0) aufgebaut. Alle Thüringer Betreiber- und Trägerorganisationen, Kommunen, Sozialarbeitende und Fachkräfte in Gemeinschaftsunterkünften können sich an die für Thüringen zuständige Multiplikatorin für Gewaltschutz des Trägers AWO SPI GmbH wenden. Sie unterstützt Einrichtungen vor Ort, die Hilfe beim Aufbau und der Umsetzung von Strukturen zum Gewaltschutz benötigen u.a. durch Schulungsangebote, Beratung zu Schutzkonzepten und Gewaltvorfällen und bei der Risiko- und Bedarfsanalyse.Weiterführende Informationen
- Best Practise: „Umsetzung der ,Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften‘ in Kommunen“.
- Begleitheft zum Toolkit "Kinderrechte & Beteiligung im Unterbringungskontext" von Save the Children.
- „Sichere Orte für Kinder“ Online-Selbstbewertungstool von ECPAT.
- "Intersektionale Gewaltschutzbedarfe von Schwangeren und Müttern von Neugeborenen und Kleinkindern in Geflüchtetenunterkünften", DeZIM Working Papers, 11/2024.
- Informationen des Flüchtlingsrats Thüringen zum Thema Gewaltschutz
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Digitale Gewalt im Netz, d.h. Abwertungen, Beschimpfungen, Drohungen und andere Hassbotschaften nehmen zu. Wenn dies aus rassistischen, antisemitischen, sexistischen oder queerfeindlichen Motiven heraus oder wegen Aktivität gegen Rechtsextremismus geschieht, steht die Thüringer Beratungsstelle elly mit umfangreicher Hilfe zur Verfügung.Die bundesweite Beratungsstelle HateAid bietet ebenfalls Hilfe bei digitaler Gewalt sowie Informationen an.
Viele Informationsmaterialien zu sexualisierter digitaler Gewalt finden sich auf der Internetseite des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff: Frauen gegen Gewalt e.V..
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Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt können sich an die Beratungsstelle ezra wenden. Sowohl deren Internetseite als auch ihre Informationsflyer sind in mehreren Sprachen abrufbar.
Im Juni 2018 trat ein Erlass zur Duldung aus humanitären Gründen für Opfer rassistischer und rechter Gewalt des Thüringer Migrationsministeriums in Kraft, der den Opfern und deren Angehörigen mit unsicherem Aufenthaltsstatus unter bestimmten Voraussetzungen Schutz vor Abschiebung ermöglicht.Weitere Informationen zu Hilfe und Unterstützung bei Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität finden sich hier.
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Webtalk-Reihe 2025: Islamismus – Szenen, Strukturen und Prävention im Wandel?
Veranstaltet durch das RADIS-Forschungsnetzwerks, die Bundeszentrale für politische Bildung und ufuq.de im Rahmen des Projektes „Verbund Islamismusprävention und Demokratieförderung“.
Die Webtalks bieten die Gelegenheit, mit Expert*innen aus Wissenschaft, Prävention und politischer Bildung ins Gespräch zu kommen. Alle Veranstaltungen finden jeweils dienstags von 16:00 bis 17:30 Uhr per Zoom statt (25.2.25, 11.3.25, 25.3.25, 1.4.25, 29.4.25, 13.05.25, 20.5.25, 27.05.25 und 03.06.25).
Als extremistisch werden Bestrebungen bezeichnet, die den demokratischen Verfassungsstaat, insbesondere die freiheitlich demokratische Grundordnung, ablehnen oder einschränken wollen. Islamismus ist eine Form des religiös begründeten Extremismus. Dies bedeutet, dass Islamisten ihre Ideologie durch den Islam begründen. Der Islam an sich ist nicht extremistisch, sondern wird von extremistischen Bestrebungen für ihre Zwecke instrumentalisiert. Die Radikalisierung in allen Extremismusbereichen erfolgt inzwischen häufig online und zunehmend bei immer jüngeren Menschen. Deswegen ist Präventionsarbeit in Schulen ein sehr wichtiger Faktor der wirksamen Vorbeugung vor Radikalisierung.
Bei Verdacht auf Radikalisierung im (persönlichen) Umfeld gibt es mehrere Stellen, die Beratung und Hilfe anbieten.
Die Beratungsstelle Thüringen des Violence Prevention Network ist die Anlaufstelle im Themenfeld Islamismus in Thüringen. Sie bietet Schulworkshops zur Radikalisierungsprävention sowie Beratung und Begleitung für Eltern, Angehörige und Bezugspersonen bei einer vermuteten oder tatsächlichen Hinwendung zum Islamismus sowie Intervention und Deradikalisierung bei einer Hinwendung zum Islamismus.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet mit der Beratungsstelle Radikalisierung eine Ansprechstelle für alle, die Sorgen haben, dass sich ein Mensch in ihrem Umfeld religiös radikalisiert. Die Beratung findet auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Russisch statt - auf Wunsch auch in weiteren Sprachen.
Bei konkretem Terrorverdacht steht das Kontakttelefon des Thüringer Verfassungsschutz für Hinweise mit Bezug zum Extremismus werktags von 9:00-15:00 Uhr zur Verfügung. Rund um die Uhr erreichbar ist das Hinweistelefon des Bundesamts für Verfassungsschutz. Hier ist werktags von 9:00 bis 15:00 Uhr auch ein Gespräch auf Türkisch oder Arabisch möglich.
Das Online-Portal "Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung Islamismus" der Bundeszentrale für politische Bildung bietet umfangreiche Informationen zur Prävention von Islamismus, zu Radikalisierung und Extremismus sowie zu Deradikalisierung.
Weitere Kontaktstellen und Informationen
- Stabstelle Polizeiliche Extremismusprävention
- ufuq.de arbeitet zu Pädagogik, politischer Bildung und Prävention in der Migrationsgesellschaft und ist Ansprechpartner für Einrichtungen der Bildungs- und Jugendarbeit, Behörden, Wissenschaft, Medien und Politik
- Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG ReIEx)
- Kompetenznetzwerk „Islamistischer Extremismus“ (2020- 2024)
- Taskforce Islamismusprävention – Neue Initiative zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierung
- Die Projekte „#VRSCHWRNG“ und „DIGITALE.Wahrheiten“ der Berghof Foundation können bundesweit als Workshops angefragt werden
- Projekt „Jung, Demokratisch, Aktiv“ des Muslimischen Bildungswerks für Demokratie e.V.
- Das Bundesprogramm Respekt Coaches (Träger: Jugendmigrationsdienste) fördert mit präventiven Angeboten Respekt, Toleranz und den Abbau von Vorurteilen an Schulen. Ziel ist die Primärprävention gegen jede Form von Extremismus, Rassismus und gruppe
- Beratungsstelle HAYAT-Deutschland – Ausstieg aus dem Islamismus
- Fortbildungen für Fachkräfte der Kommunalverwaltung: Kommunale Fachberatung: Prävention und gesellschaftlicher Zusammenhalt
- RADIS - Forschung zum radikalen Islam in Deutschland und Europa
- Kooperationsverbund dist[ex] – Bundeszentrale Infrastruktur für Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit
- Zahlen und Fakten des Mediendienst Integration zum Thema "Extremistischer Islamismus und Terror"
Gesetze und weitere Grundlagen
- UN-Frauenrechtskonvention (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) – Handbuch des BMFSFJ
- Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt)
- Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention (Strategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030)
- Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen)
- UN-Kinderrechtskonvention inkl. Materialien (BMFSFJ)
- Verfassung des Freistaats Thüringen
- Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen
