Thüringer Ehrenamtsgesetz
Der Thüringer Landtag hat im Juli 2024 das neue Thüringer Ehrenamtsgesetz (ThürEhrAG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung und Förderung ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen. Es trat am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist das Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“, das jährlich mindestens 15 Millionen Euro bereitstellt. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Landesprogramms und erhält institutionelle Fördermittel von mindestens 3,5 Millionen Euro pro Jahr.
Die konkreten Fördermöglichkeiten und Richtlinien werden von den zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit der Thüringer Ehrenamtsstiftung entwickelt. Aktuelle Informationen dazu werden künftig auf der Internetseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung sowie im Newsletter der BIMF bereitgestellt.