Mirjam Kruppa
In all meinem Engagement als Beauftragte weiß ich mich mit vielen großartigen ehren- und hauptamtlichen Initiativen verbunden. Gemeinsam mit ihnen möchte ich weiter dazu einladen und überzeugen, dass Migration und Integration ein Gewinn und eine Chance für uns alle sind – und Zugewanderte ganz herzlich willkommen heißen.
Lebenslauf
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Im November 2014 ist das Amt der Beauftragten für Integration Migration und Flüchtlinge im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angesiedelt worden. Seit Mai 2015 bis Mai 2021 und erneut ab Februar 2022 ist Mirjam Kruppa damit betraut. Die Zuständigkeiten der Beauftragten wurden zuletzt mit dem Beschluss der rot-rot-grünen Landesregierung zur Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegt (Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt am 4. Mai 2015 auf Seite 16):
Danach ist die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge zuständig für- die Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots von Ausländern, Ausländerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Ausländern entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Ausländern dienen,
- die Förderung der rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe der in Thüringen lebenden Menschen und nach Thüringen kommenden Menschen mit Migrationshintergrund,
- die Förderung einer humanen Flüchtlings- und Asylpolitik auf allen staatlichen Ebenen,
- Förderung von Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Ausländern vertreten und Aktivitäten für ein verständnisvolles Zusammenleben von Angehörigen verschiedener ethnischer Herkunft entfalten,
- die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden.
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Der Thüringer Landtag hat am 12. Juli 1991 die Schaffung der Stelle eines oder einer Landesbeauftragten für Ausländerfragen beschlossen. Als Aufgaben des oder der Beauftragten wurden festgelegt:
- die Interessenvertretung der in Thüringen lebenden Ausländerinnen und Ausländer;
- der Interessenausgleich zwischen Deutschen und Ausländern – vermittelnde und ausgewogene Position bei Auseinandersetzungen;
- Zusammenarbeit mit Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen;
- Stellungnahmen zu ausländerrelevanten Vorhaben und Programmen und Beratung der Landesregierung in Grundsatzfragen der Ausländerpolitik;
- Koordinierung der Ausländerarbeit Thüringens und Vertretung Thüringens im entsprechenden Gremium;
- Vorschläge und Konzepte unterbreiten zum Abbau von faktischen Integrationshemmnissen;
- die Beratung und Unterstützung von Ausländerinnen entsprechend ihren frauenspezifischen Problemen, religiösen Vorstellungen und ihrer ethnischen Herkunft;
- Berichterstattung gegenüber der Landesregierung über die Situation der Ausländer in Thüringen;
- Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung sowohl für die deutsche wie auch die ausländische Bevölkerung;
- Stellungnahme zu Grundsatzfragen der Asylpolitik;
- Bildung eines ehrenamtlichen Ausländerbeirats auf Landesebene;
- Unterstützung bei der Bildung ehrenamtlicher Ausländerbeiräte auf kommunaler Ebene."
Die oder der Beauftragte ist durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu berufen. Eckhard Peters (CDU) wurde 1992 zum „Ausländerbeauftragten“ ernannt. 2010 löste ihn Petra Heß (SPD) ab. Seit Mai 2015 bis Mai 2021 und erneut ab Februar 2022 ist Mirjam Kruppa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit beauftragt.
Mirjam.Kruppa@tmjmv.thueringen.de
Telefon: 0361 573511700