Afghanistan
Die Lage in Afghanistan zwingt viele Menschen auf die Flucht. Entscheidungen über eine Aufnahme bzw. Einreise nach Deutschland werden von den zuständigen Bundesbehörden getroffen. Im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten setzt sich die Thüringer Landesregierung für unbürokratische Aufnahmemöglichkeiten für gefährdete Afghaninnen und Afghanen ein.
Das Büro der Beauftragten arbeitet kontinuierlich daran, neue und relevante Informationen hier zu veröffentlichen. Zuletzt wurden Inhalte auf dieser Seite am 9.01.2025 aktualisiert.
در مورد وضعیت فعلی افغانستان
دوام وضعیت موجود در افغانستان مردمان زیادی را مجبور به مهاجرت و فرار از این کشور می کند. تصمیمات مربوط به پذیرش یا ورود به آلمان توسط ادارههای مربوطه فدرال گرفته می شوند. دولت ایالت تورنگین در محدوده توان خویش از امکانات پذیرش سریع برای افغانهای آسیب پذیر حمایت می کند.
دفتر کمیشنری امور ادغام، مهاجرت و پناهندگان معلومات جدید و مرتبط را در این صفحه نشر و به روز رسانی می کند. آخرین بار محتوای این صفحه بتاریخ ۲۶ جون ۲۰۲۴ به روز روسانی شده است.
معلومات بیشتر به چند زبان
تفصیلات بیشتر درمورد امکانات خروج از افغانستان و پاسخ به پرسش های متداول به زبانهای آلمانی، فارسی یا دری و پشتو را می توانید در وبسایت هندبوک جرمنی بخوانید.
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Mit der Landesaufnahmeanordnung besteht für afghanische Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des erweiterten Familiennachzugs, sofern sogenannte Verpflichtungsgeberinnen oder -geber für den Lebensunterhalt aufkommen. Das heißt, die oder der Verpflichtungsgebende muss sich über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichten, die für den Aufenthalt notwendigen Kosten zu übernehmen. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Gesundheitsversorgung.
Das Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan endete am 31. Dezember 2024. Neue Anträge können daher nicht mehr gestellt werden. Anträge, die rechtzeitig bis Ende Dezember 2024 eingereicht wurden, werden von den zuständigen Ausländerbehörden bzw. Auslandsvertretungen weiterhin bearbeitet.
Detaillierte Informationen finden sich im Merkblatt zur Aufnahme afghanischer Flüchtlinge durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten (Stand 13.05.2024) und auf der Internetseite des Thüringer Justizministeriums.
Informationen in دری، پشتو und Deutsch in Form von Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie auf Handbook Germany.
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Die Bundesregierung hat am 17.10.2022 ein Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan angekündigt.
Im Monat sollten ca. 1.000 besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die sich noch in Afghanistan aufhalten, mit ihren Familienangehörigen aufgenommen werden.
Bislang sind jedoch nur insgesamt 530 Personen über das Programm eingereist (Stand: 22.6.2024, Bericht vom Deutschlandfunk).
Eine direkte Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt über die sogenannte „meldeberechtigten Stellen“.
Weitere Informationen und die jeweiligen Neuerungen werden auf der Internetseite des Bundesaufnahmeprogramms mitgeteilt.
Ausführliche Informationen auf Deutsch, Dari und Paschtu finden Sie auf Handbook Germany.
برنامه پذیرش دولت فدرال آلمان برای افغانستان
بتاریخ ۱۷ اکتبر ۲۰۲۲ دولت فدرال آلمان برنامه ای برای پذیرش شهروندان افغانستان که بصورت جدی در معرض خطر هستند اعلام کرد.
از طریق این برنامه قرار است ماهانه حدود یک هزار شهروند افغانستان،که هنوز در افغانستان هستند، پذیرش دریافت می کنند.
اما تاکنون در مجموع تنها ۵۳۰ نفر از طریق این برنامه (تا ۲۲ جون ۲۰۲۴) وارد آلمان شده اند.
در این برنامه افراد بصورت مستقیم نمی توانند درخواست دهند. عده ای از سازمان های غیر دولتی دارنده حق پیشنهاد یا «سازمان های مجاز برای ثبت نام» قادر به پیشنهاد افراد به یک سیستم انلاین می باشند. این سازمان ها از سوی دولت فدرال تعیین می شود.
معلومات بیشتر در این مورد در وبسایت این برنامه موجود است.
تفصیلات بیشتر به زبان فارسی، پشتو و آلمانی در وبسایت هندبوک جرمنی می توانید مطالعه کنید.
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Die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin hat am vom 28. Juli 2022 darüber informiert, dass sie derzeit grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen und nur in Ausnahmefällen neue Pässe ausstellen können. Dies gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras. Lediglich bestehende Pässe können für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert auf dieser Grundlage darüber, dass die Beschaffung neuer Reisepässe auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar ist. Sofern den Antragstellenden Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen.
In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen.
Zur Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin.
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in einer Pressemitteilung vom 06. Januar 2022 mitgeteilt, künftig Integrationskurse für Asylsuchende aus Afghanistan zu öffnen. Damit haben sie (ebenso wie Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und Somalia) ab sofort die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationskursen in der Zuständigkeit des BMI. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den Zugang zu Berufssprachkursen für afghanische Staatsangehörige während des laufenden Asylverfahrens bereits ab 15. November 2021 geöffnet und die dafür erforderliche „gute Bleibeperspektive“ angenommen.