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Ankunft in Deutschland

Nach ihrer Ankunft in Deutschland sind alle Geflüchteten verpflichtet, sich bei einer offiziellen Stelle, beispielsweise der Polizei, der Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung als Asylsuchende zu melden. Die erste Anlaufstelle von Geflüchteten, die nach Thüringen kommen, ist in der Regel die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Ein Ankunftsnachweis (AKN) wird spätestens hier ausgestellt.

Dieser bundeseinheitliche Ankunftsnachweis bescheinigt die Registrierung als asylsuchend. Mit der Registrierung haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In der Landeserstaufnahme Suhl werden zudem alle notwendigen medizinischen Erstuntersuchungen durchgeführt.

Nach dem Aufenthalt in der Landeserstaufnahme werden die Asylsuchenden nach einem Thüringer Schlüssel (Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung –„ThürFlüVertVO“) auf die 23 Thüringer kreisfreien Städte und Landkreise verteilt und kommen dort in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung unter. Für die Unterbringung und Sozialbetreuung sind die kreisfreien Städte und Landkreise zuständig.

Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt von aus der Ukraine geflüchteter Menschen sowie zum vorrübergehenden Schutz finden sich hier.

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