Gesellschaftliche Teilhabe
Eine offene Gesellschaft gibt gesellschaftlicher Vielfalt sowie unterschiedlichen Interessen und Lebensstilen Raum. Sie zeichnet sich durch eine Haltung aus, die Andersartigkeit und Veränderungen annehmen kann – sei es auf der individuellen Ebene oder von Strukturen und Prozessen. Dies gilt ebenso, wenn kulturelle Vielfalt zunimmt.
Für eine gelingende Integration müssen Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit haben, an sozialen, gesellschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Gestaltungsprozessen mitzuwirken.
Eröffnung eines Bankkontos
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ohne Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nur erschwert möglich. Sowohl für Gehalts- als auch Mietzahlungen, für Versicherungen, Käufe im Internet und neuerdings auch für den Erwerb von Fahrscheinen (Deutschlandticket) ist ein Bankkonto zwingende Voraussetzung.
Teilweise wird Geflüchteten die Eröffnung eines Bankkontos von den Banken oder Sparkassen jedoch verwehrt. Dies ist allerdings nur erlaubt, solange die Geflüchteten über kein gültiges Dokument mit Lichtbild verfügen. Dies betrifft somit ausschließlich Personen mit Fiktionsbescheinigung, die zusätzlich keinen nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Pass oder Personalausweis aus dem Herkunftsland vorlegen können.
Sobald ein Ausweisdokument mit Lichtbild, sei es ein gültiger Pass aus dem Herkunftsland oder ein Ankunftsnachweis, eine Aufenthaltsgestattung, eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) oder auch eine Duldung vorliegt, muss die Bank oder Sparkasse zumindest ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Hierauf hat grundsätzlich jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch.
Die Aufsichtsbehörde für Banken und Sparkassen ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Auf ihrer Internetseite finden sich ausführliche Informationen zum Basiskonto. Unter Punkt 1 findet sich ein Formular für einen Antrag auf ein Basiskonto, welches für jede Bank oder Sparkasse genutzt werden kann.
Falls die Bank sich weigert ein Basiskonto zu eröffnen, können sich Betroffene an die BaFin wenden. Entsprechende Informationen und das notwendige Formular dazu finden sich unter Punkt 8 und 9. Im Formular soll der dringende Klärungsbedarf geschildert werden.
Weiterführende Informationen der BaFin gibt es hier.
Eine Checkliste mit allen Informationen zum Basiskonto hat die Diakonie Deutschland zusammengestellt.