Das Thüringer Integrationskonzept
Im September 2024 hat die Thüringer Landesregierung die Fortschreibung des Thüringer Integrationskonzepts – für ein gutes Miteinander! beschlossen.
Dabei wurden alle im Konzept aufgeführten Maßnahmen geprüft und an die aktuellen Gegebenheiten und Bedarfe angepasst. Dies erfolgte unter Einbeziehung der unterschiedlichen Perspektiven von Kommunen und aller wesentlichen Akteure der Migration und Integration aus Verwaltung und Zivilgesellschaft. Hierzu hatte die BIMF Ende 2023 zu vier Regionalkonferenzen eingeladen.
Das Thüringer Integrationskonzept – für ein gutes Miteinander! war erstmalig 2017 von der Landesregierung beschlossen worden. Das Konzept legt Ziele und Leitlinien der Thüringer Integrationspolitik fest. Darüber hinaus enthält es auf die diversen Handlungsfelder von Integration heruntergebrochen Ziele und erforderliche Maßnahmen.
Bericht und Ergebnis der Regionalkonferenzen
Evaluierungsbericht
Fünf Jahr nach seiner Beschlussfassung hat die Landesregierung einen Evaluierungsbericht zum Thüringer Integrationskonzept vorgelegt. Wurden bedarfsgerecht landesweit Strukturen geschaffen oder gestärkt, die den Integrationsprozess entsprechend der gesteckten Ziele des Integrationskonzepts voranbringen? Die Beantwortung dieser Frage erfolgte auf Grundlage der Auswertungen vorliegender Ressortabfragen zum Umsetzungsstand. Außerdem wurden die Mitglieder des Thüringer Landesintegrationsbeirates sowie Integrationsakteure in vier Modell-Gebietskörperschaften (die kreisfreien Städte Erfurt und Gera sowie die Landkreise Nordhausen und Altenburger Land) zur Wirkung des Integrationskonzepts befragt. Der Evaluierungsbericht fasst alle Ergebnisse zusammen. Die Aussagen aus den Erhebungen werden dabei nicht gewertet und entsprechen nicht alle der Position der Landesregierung. Sie liefern aber wichtige Ansätze und Bedarfe, die im Rahmen anstehender Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Maßnahmen des Integrationskonzeptes aufgegriffen werden.
Fortschreibung
"Das Integrationskonzept ist kein starrer Plan" heißt es in den methodischen Ausführungen zum Thüringer Integrationskonzept. Die in den Handlungsfeldern aufgeführten Maßnahmen müssen fortlaufend geprüft und angepasst werden.

