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Thüringer Landesprogramme und Landesförderprogramme

Landesförderprogramme (Förderrichtlinie)

  • Sozialberatungsrichtlinie

    Für die soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt das TMJMV über die Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Anerkannten Flüchtlingen in Thüringen Mittel zur Verfügung.

    Die Mittel werden nach einem Verteilschlüssel (Anlage 1 zur Richtlinie) an die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Zielstellung ausgereicht, eine migrationsspezifische Sozialberatung und -betreuung für anerkannte Flüchtlinge durch eigenes Personal der Kommunen bzw. durch beauftragte Träger absichern zu können.

  • Projektförderrichtlinie Integration

    Auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördert das TMJMV Projekte zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Ziel ist es, dies in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Dies kann durch Maßnahmen im Förderbereich „Stärkung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund“, oder „Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und der aktiven Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen und politischen Leben“, oder „Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe und der aktiven Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen und politischen Leben“ oder „Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Menschen mit Migrationshintergrund und Aufnahmegesellschaft“ oder „Verbesserung, Ergänzung und Verknüpfung des vorhandenen Beratungsangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund“ sowie „Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen“ erfolgen.

    Auf Grundlage dieser Projektförderrichtlinie werden mehrere Landesprogramme gefördert.

Landesprogramme

  • Arbeit für Thüringen (LAT)

    Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ werden Projekte zur beruflichen Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen einschließlich Migrantinnen und Migranten gefördert.

    Die Projekte werden durch das TMSGAF auf Grundlage der Richtlinie des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ gefördert.

    Dabei geht es vorrangig darum, den Menschen Wege aufzuzeigen, die der Integration in Arbeit oder Ausbildung dienen, damit sie ökonomisch selbstbestimmt handeln und am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben können. Gegenstand der Förderung sind zielgruppenspezifischen Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen.

  • Dolmetschen

    Das Landesprogramm Dolmetschen des TMJMV bietet dem Kreis der berechtigten Stellen eine kostenfreie telefonie- und videobasierte Dolmetscherflatrate an. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags.

    Zugang zum Angebot haben Stellen mit großem Beratungs- und Betreuungsaufkommen für Menschen mit Migrationshintergrund: Neben Behörden sind dies unter anderem nichtstaatliche Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte.

    Über das Programm kann innerhalb von kürzester Zeit in über 50 Sprachen das Gespräch durch einen über Internet oder telefonisch zugeschalteten Dolmetschdienst simultan übersetzt werden. Weitere Informationen dazu sind auf diesem Infoflyer zusammengefasst.

  • Herkunftssprachen

    Mit dem Programm „Mehrsprachigkeit ist klasse! Förderung von Herkunftssprachen in Thüringen“ werden ab 2022 thüringenweit mindestens 50 herkunftssprachige Kursangebote durchgeführt.

    Gefördert wird das Programm durch TMJMV nach der Projektförderrichtlinie Integration.

    Umgesetzt wird es durch die Kindersprachbrücke Jena eV.

    Ziel ist die Stärkung und der Erhalt der Mehrsprachigkeit von Schulkindern, die eine andere Herkunftssprache als Deutsch haben.

  • Kommunales Integrationsmanagement

    Durch die „Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen“ (ThILIK) wurde für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte durch den Freistaat Thüringen die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager einzustellen.

    Die Förderung durch das TMASGFF erfolgte bis Ende der ESF-Förderperiode 2014-2020 auf Grundlage der Armutspräventionsrichtlinie. In der laufenden Förderperiode des ESF Plus in Thüringen (2021-2027) erfolgt die Förderung auf Grundlage der Sozialstrategierichtlinie. Sie fördert den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur, die vor allem für die soziale Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen wichtig ist. Im Rahmen integrierter Sozialplanungsprozesse wird auch das Integrationsmanagement fortgeführt.

    Bei der Integration von Flüchtlingen soll das Integrationsmanagement den Verwaltungen helfen, alle erforderlichen Ressourcen innerhalb der Behörden und mit den externen Akteuren zu bündeln und abzustimmen.

    Dies erfolgt u.a. durch die Mitwirkung bei der Erstellung eines kommunalen Integrationskonzeptes, Aufbau und Pflege verbindlicher Integrationsstrukturen mit den regionalen Akteuren, insbesondere den beteiligten öffentlichen Dienststellen, Intensivierung der regionalen Netzwerkarbeit mit allen Akteuren der Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsintegration, Koordination örtlicher Ehrenamtsstrukturen, von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen und durch die Mitwirkung bei regionaler Öffentlichkeitsarbeit zur Information von Flüchtlingen und der einheimischen Bevölkerung.

    Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

  • Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

    Das Landesprogramm will die Lebensqualität von Familien in Thüringen verbessern. Es gibt viele Bereiche, in denen etwas für Familien getan werden kann. Das reicht von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der damit oft verbundenen Mobilität von Familienangehörigen bis hin zu Familienbildungs- oder Erholungsangeboten und guten Beratungs- und Informationssystemen. Diese vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten finden sich in den sechs Handlungsfeldern des Programms wieder:  

    1. Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung
    2. Dialog der Generationen
    3. Wohnumfeld und Lebensqualität
    4. Vereinbarkeit von Familie, Beruf sowie Mobilität
    5. Beratung, Unterstützung und Information
    6. Bildung im familiären Umfeld

    In allen Handlungsfeldern sollen Maßnahmen und Angebote gefördert und etabliert werden, die Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen.

    Weitere Informationen

  • Start Deutsch

    Das Landesprogramm Start Deutsch bietet Sprachkurse in Deutsch als Zweitsprache in unterschiedlichen Niveaustufen in Modulen durchgeführt.

    Es wird gefördert durch TMJMV nach der Projektförderrichtlinie Integration. Die Umsetzung erfolgt über den Thüringer Volkshochschulverband (TVV e. V.).

    Das Angebot schließt die Förderlücke der bundesgeförderten Integrationskurse. Es geht vom Alphabetisierungskurs über die Sprachniveaustufen A1, A2 bis B1. Das Programm richtet sich an all jene, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben und der Schulpflicht nicht mehr unterliegen - unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunftsland.

  • Start Bildung

    Landesprogramm zur Förderung sprachlicher Kompetenzen und Grundbildung richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 18 bis 35 Jahren, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und keine ausreichenden sprachlichen und fachlichen Kenntnisse für den Erwerb eines Schulabschlusses oder die Aufnahme einer Ausbildung haben.

    Es wird gefördert durch das TMBJS nach §14 Abs. 5 ThEBG sowie der Richtlinie zur Förderung der Integration in der Erwachsenenbildung.

    Umgesetzt durch unterschiedliche Träger z. B. VHS, IBS, etc.

    Für eine Teilnahme an „Start Bildung“ sind Deutschkenntnisse in der Regel auf der Niveaustufe A2, die z. B. durch den Besuch eines Integrationskurses oder von „Start Deutsch“ erworben wurden, Voraussetzung. Ziel ist das Erreichen einer Anschlussfähigkeit an Regelsysteme, wie die Aufnahme einer dualen Ausbildung oder das Nachholen eines Schulabschlusses, z. B. im Rahmen des BVJ mit BVJ-S oder in Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Agentur für Arbeit. Damit bereitet die Maßnahme auch auf den Erwerb eines gleichwertigen Hauptschulabschlusses vor.

  • Thüringer Zentrum für Interkulturelle Öffnung

    Das Thüringer Zentrum für Interkulturelle Öffnung ist zentraler Ansprechpartner, Vermittler und Begleiter für Thüringer Verwaltungseinrichtungen, Unternehmen sowie andere Organisationen und Initiativen, die sich interkulturell weiterentwickeln möchten.

    Gefördert wird das Programm durch TMJMV nach der Projektförderrichtlinie Integration. Die Umsetzung erfolgt durch Interculture.de e. V.

    Das Zentrum bietet Vernetzung für Thüringer Akteure der Interkulturellen Öffnung an und entwickelt Instrumente für eine bessere Sichtbarkeit und Nutzung ihrer Angebote und Leistungen. Der Aufbau des Thüringer Zentrums für Interkulturelle Öffnung wurde im Thüringer Integrationskonzept beschlossen und im November 2018 gegründet.

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: