Chancen-Aufenthaltsrecht und Bleiberechtsregelungen
Am 31. Dezember 2022 ist das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt und kann nicht verlängert werden. Sie gilt für Personen, die zum 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet in Deutschland gelebt haben, nicht gravierend straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Personen, die einen Aufenthalt nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, haben in diesen 18 Monaten die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Ein Wechsel aus dem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG ist nur in einen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz möglich. Die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 23. Dezember 2022 Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts sowie ein Merkblatt für neue Inhaberinnen und Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Darin finden sich unter anderem Hinweise zu den Erteilungsvoraussetzungen sowie zu den Anforderungen an einen späteren Wechsel in eine Bleiberechtsregelung nach § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz.
Im April 2024 wurden die Anwendungshinweise durch das BMI aktualisiert. Die aktualisierten Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsgesetz finden sich hier.
In Ergänzung zu den Anwendungshinweisen des BMI hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 27. Januar 2023 eine Ergänzende Anordnung zu § 104c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) herausgegeben. Diese wurde mit Schreiben des TMMJV vom 20. April 2023 weiter ergänzt.
Mit Schreiben vom 14. Februar 2023 gibt das BMI weitere Hinweise zur Ausstellung des Chancen-Aufenthaltstitels als Ausweisersatz, zum Beginn der Gültigkeitsdauer, dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) und der Einbeziehung der Jugendmigrationsdienste sowie der Jobcenter. Hinsichtlich der Ausführungen des BMI zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gibt das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 16. Februar 2023 ergänzende Hinweise zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts. Konkretisiert wird die Voraussetzung von Sprachkenntnissen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Zu den Neuregelungen beim Chancen-Aufenthaltsrecht und den anderen Bleiberechtsregelungen hat die Diakonie Deutschland eine „Checkliste für die Beratungspraxis zu § 104c AufenthG“ sowie „Erste Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in § 25a und § 25b AufenthG“ erstellt. Die „Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25a AufenthG“ sowie die „Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25b AufenthG“ dienen als Überblick zu den Neuregelungen in § 25a und § 25b AufenthG und den wichtigsten Erteilungsvoraussetzungen.
Mit Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 104c AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (SGB). Der Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beginnt mit dem 1. des Folgemonats nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Der Zugang zu Erwerbstätigkeit ist sowohl in unselbstständiger als auch in einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Zudem besteht in aller Regel eine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie unter anderem ein Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder BaföG. Eine detaillierte Übersicht zu den sozialrechtlichen Ansprüchen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG bietet die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V..
Weiterführende Informationen
- Ausführliche Informationen zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
- Ausführliche Informationen zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht von Handbook Germany.
- Ausführliche Informationen zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht von dem Netzwerk Berlin hilft.
- Die Arbeitshilfe „Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis - Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration“ des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. gibt umfagreiche Informationen.
- Auf der Internetseite des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. finden sich unter der Rubrik Antragshilfen aktuelle Antragshilfen zur Beantragung des § 104c AufenthG sowie der geänderten Aufenthaltstitel § 25a und § 25b AufenthG.
- Die aktualisierte Arbeitshilfe: „Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis?“ des IvAF-Netzwerkes „BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“ bietet umfangreiche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis.
- Die Online-Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes „Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ bietet einen umfassenden Überblick.
- Tabellarische Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zur Lebensunterhaltssicherung als Erteilungsvoraussetzung für die einzelnen Aufenthaltstitel
- Ankunft in Deutschland
- Asylantragstellende
- Asylbewerberleistungen
- Bleibeperspektive und sichere Herkunftsstaaten
- Aufenthaltstitel
- Residenzpflicht und Wohnsitzauflage
- Familiennachzug für Geflüchtete
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Chancen-Aufenthaltsrecht und Bleiberechtsregelungen
- Duldung
- Rechtsmittel bei Ablehnung
- Abschiebungen und Abschiebungshaft
- Rückkehr und Ausreise
- Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme