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Migrantinnen- und Migrantenorganisationen

Demokratie lebt von Beteiligung. Migrantinnen und Migranten tragen durch ihr Engagement und ihre Organisationen aktiv dazu bei. Migrantinnen- und Migrantenorganisationen (MO) bieten Unterstützung, bündeln Interessen und sind Brücken zwischen Zugewanderten und der Mehrheitsgesellschaft.

Was sind MO?

MO sind Vereine, Initiativen oder Verbände, deren Mitglieder überwiegend einen Migrationshintergrund haben. Sie engagieren sich in verschiedenen Bereichen wie Kultur, Religion, Bildung, Soziales oder Politik. Viele setzen sich für Integration und Teilhabe ein, wirken aber weit darüber hinaus in die Mehrheitsgesellschaft.

Migrantinnen- und Migrantenorganisationen sind äußerst vielfältig und in zahlreichen Bereichen aktiv. Besonders häufig engagieren sie sich in folgenden Feldern:

  • Unterstützung und Beratung für Zugewanderte
  • Vermittlung zwischen Zugewanderten und Mehrheitsgesellschaft
  • Interessenvertretung verschiedener Communities
  • Förderung von sozialem und politischem Engagement
  • Verbindung zwischen Herkunftskultur und Aufnahmegesellschaft

Das Video Politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Thüringen beleuchtet Chancen, Herausforderungen und Engagementmöglichkeiten in der Politik.

MO in Thüringen

In Thüringen gibt es über 75 Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, vor allem in Städten wie Erfurt, Jena, Gera und Weimar. Viele sind ehrenamtlich organisiert und in den lokalen Netzwerken aktiv. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Migrantinnen- und Migrantenorganisationen in Thüringen“ der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge.

Integrations-, Migrations- und Ausländerbeiräte

In acht Städten und Kreisen Thüringens gibt es Beiräte als Bindeglied zwischen Menschen mit Migrationsgeschichte und Politik. Sie ermöglichen Mitsprache und Partizipation auf kommunaler Ebene. In Kommunen ohne Beirat kann dessen Gründung angeregt werden. Grundlage für eine solche Initiative findet sich zum Beispiel in der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (§ 26 Ausschüsse, Satz 4).

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: