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Thüringer Härtefallkommission

Die Thüringer Härtefallkommission entscheidet darüber, ob Migrantinnen und Migranten, die zur Ausreise verpflichtet sind, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Anträge an die Härtefallkommission können ausschließlich von den Mitgliedern der Härtefallkommission gestellt werden. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen können sich an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden, wenn sie denken, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die gegen ihre Ausreise sprechen.

Das Kommissionsmitglied führt grundsätzlich ein persönliches Gespräch mit den Personen, für die der Härtefallantrag gestellt werden soll und entscheidet dann, ob es einen Härtefallantrag stellt. Ein Anspruch auf Befassung der Härtefallkommission besteht nicht.

Die Härtefallkommission ist bei dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eingerichtet. Ihre Vorsitzende ist Staatssekretärin Meike Herz. Die Härtefallkommission besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern. Diese entscheiden mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder über den Härtefallantrag. Die Härtefallkommission berät ohne Anwesenheit der Personen, für die der Antrag gestellt wird in einer nicht öffentlichen Sitzung. Meist tagt sie monatlich. Votiert die Kommission positiv, bedarf es noch einer Entscheidung des zuständigen Ministers. Dieser kann dann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a Aufenthaltsgesetz anordnen.

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