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Unbegleitete minderjährige Ausländer

Seit 2015 ist der Freistaat Thüringen dazu verpflichtet, etwa 2,7 Prozent der in Deutschland ankommenden unbegleiteten minderjährige Ausländer (UMA) aufzunehmen. Etwa 85 Prozent der UMA sind 16 Jahre und älter.

Zur Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA) zählen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter eingereist sind. Sie werden vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen. Das zuständige Jugendamt leitet ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dabei sind zunächst die individuellen Flucht- und Lebensumstände der UMA zu erfassen. Daraus werden die weiteren asyl-, ausländer- und jugendhilferechtlichen Maßnahmen abgeleitet. Zudem werden Bildungsgrad, Gesundheitszustand und Ausbildungswünsche ermittelt und geprüft, ob es gegebenenfalls Angehörige in der Bundesrepublik oder in anderen Aufnahmestaaten gibt.

Vom Gericht wird ein Vormund beziehungsweise eine gesetzliche Vertretung bestellt, der oder die nach Klärung der Vorgehensweise den Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt.

Beratungsstellen

In Kooperation mit dem Thüringer Landesjugendamt hat der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. bis 2022 asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung in Bezug auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen einer Fachberatungsstelle angeboten. Diese wurde jedoch nicht weiterfinanziert. Bis November 2026 bietet der Verein im Rahmen des AMIF-geförderten Projektes "SENSA - Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen" Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen für Vormund:innen und weitere am Asylverfahren von UMA beteiligte Fachkräfte an.

Projektseite SENSA: https://www.fluechtlingsrat-thr.de/projekte/sensa

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: