Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bimf.thueringen.de veröffentlichten Internetseiten der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website und mobil Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf eine durch die Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen in KW 09/2024 auf WCAG 2.1 / EN 301 549 vorgenommen stichprobenartigen Bewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website/mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen im Rahmen der technischen Spezifikationen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Nicht-Text-Inhalt: Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken.
- Info und Beziehungen: Inhalte gegliedert: Absätze teilweise mit doppelten Zeilenumbrüchen; Beschriftung der Suchfelder sind nicht mit den dazugehörigen Feldern verknüpft.
- Kontrast (Minimum): Das Kontrastverhältnis ist nicht ausreichend, wenn der Link einmal genutzt wurde.
- Automatischer Umbruch (Reflow): Seiteninhalte sollten bei Vergrößerung umbrechen, Inhalte überlagern sich.
- Nicht-Text-Kontrast: Kontrastverhältnis hebt sich nicht ausreichend vom Hintergrund ab.
- Tastaturbedienbarkeit: Bedienelemente des Karussells können mit der Tastatur nicht mehr angesteuert werden, wenn der Nutzer zuvor mit Hilfe der Pfeile durch das Karussell geblättert hat. Die Tastaturbedienbarkeit ist dann nicht mehr gegeben.
- Blöcke überspringen (Sprunglinks): Der Sprunglink „nach oben“ kann mit der Tastatur angesteuert und bedient werden. Allerdings wird der Tastaturfokus nicht auf den Inhalt des Seitenanfangs gesetzt, sondern in die Browserleiste.
- Fokus-Reihenfolge: Bewegt sich ein Nutzer mit der Tastatur durch das Karussell, ist die Reihenfolge der angesteuerten Elemente nicht mehr nachvollziehbar.
- Linkzweck (im Kontext): Auf der Suchergebnisseite kann zwischen verschiedenen Seiten geblättert werden. Hierfür ist die Linkliste mit Seitenzahlen hinterlegt. Der Linktext lautet jeweils „1“ usw. für Screenreader-Nutzer wird aus dem Kontext nicht vollständig klar, welche Funktion die Links haben.
- Fokus sichtbar (Tastaturbedienbarkeit): Elemente, die mit dem Tastaturfokus angesteuert werden, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Kontrastverhältnis stimmt nicht.
- Syntaxanalyse: Syntax-Fehler sind vorhanden.
- Namen, Rolle, Wert: Informationen zu dem Karussell, z. B. die Rolle, werden von Screenreadern nicht eingelesen. Es fehlen die WAI-ARIA aria-roledescription für die einzelnen Karussell-Einheiten.
Eine Vorschlagliste sollte mit Hilfe des Pattern Combobox realisiert werden. - Konformitätsanforderungen der WCAG: sind nicht erfüllt.
- PDF-Dokumente: die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden zum großen Teil in barrierefreier Version erstellt. Ausnahmen sind PDF-Dokumente, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es handelt sich auch um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt und aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können.
- Gebärdensprache: Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Internetseite www.bimf.thueringen.de wird das vom Freistaat Thüringen vorgegebene Content-Management-System TYPO3 genutzt.
Die aufgeführten technischen Spezifikationen werden im Content-Management-Systems TYPO3 bearbeitet und sollen in naher Zukunft mit einer neuen System-Version behoben werden.
Redaktionell wurden bereits folgende Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt:
- Linktexte und Beschreibungen wurden aussagekräftig erweitert
- Bilder wurden mit alternativen Texten versehen
- Hierarchien der Überschriften wurden barrierefrei umgesetzt
- Tabellen und Listen wurden barrierefrei gestaltet
Wir arbeiten kontinuierlich an der barrierefreien Umsetzung der aufgeführten Inhalte. Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion vor Veröffentlichung regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Aufgrund umfangreichen und rechtlichen/juristischen Inhalten ist dies nicht immer möglich.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.10.2020 erstellt und am 30.09.2024 aktualisiert.
Barrieremeldung
Feedback und Kontaktangaben
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls Sie bei der Verwendung der Internetseite der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge auf Barrieren stoßen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Nadine Lesser
Telefon: 0361 573511707
E-Mail: ServiceBIMF@tmjmv.thueringen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
www.tlmb-thueringen.de
Barriere-Freiheit in Leichter Sprache