Asylantragstellende
Alle Menschen haben das Recht, in Deutschland einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Nach dem Dublin III-Abkommen der Europäischen Union ist in der Regel jedoch der Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde. Sind Personen, die in Deutschland Asyl beantragen, zuvor in anderen EU-Ländern registriert worden, wird demnach ein Dublin-Verfahren eingeleitet.
Im Asylverfahren wird darüber entschieden, ob und welcher Schutzstatus zuerkannt wird. Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft in Deutschland die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies kann je nach Sachlage zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Für die Dauer des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt (siehe Aufenthaltstitel).
Der Antrag auf Asyl muss persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. In Thüringen sind die Außenstellen des BAMF in der Landeserstaufnahme Suhl sowie in Jena/Hermsdorf für die Asylantragstellung zuständig. Der Termin zur Anhörung wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Im Asylverfahren prüft das BAMF, ob die Zuerkennung eines internationalen Schutzes – der Flüchtlingseigenschaft, die Anerkennung als Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder subsidiärer Schutz – erteilt wird. Hilfsweise wird geprüft, ob nationale Abschiebeverbote bestehen.
Für die Bearbeitung ihres Asylantrags werden die Geflüchteten in einem persönlichen Gespräch von einem Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befragt. Bei dieser Anhörung müssen die Antragstellenden schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Im Regelfall sind sie verpflichtet, individuell nachweisen, dass ihre Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe begründet ist. Auf der Grundlage ihrer Aussagen dazu wird entschieden, ob die geflüchteten Personen Asyl erhalten beziehungsweise welchen Schutzstatus sie bekommen. Es ist daher äußerst wichtig, dass sich die Asylantragstellenden gut auf die Anhörung beim BAMF vorbereiten.
Asylantragstellende haben ein Recht darauf, in ihrer Muttersprache angehört zu werden. Dafür muss seitens des BAMF eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher gestellt werden. Zudem können sie von einem Beistand, einer Vertrauensperson, von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt begleitet werden.
Die aktuellen Aufenthaltspapiere haben die Asylsuchenden immer bei sich zu tragen. Andernfalls drohen Strafanzeige und Geldstrafe. Bei einer Adressänderung müssen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die zuständige Ausländerbehörde sofort informiert werden. Alle Antragstellenden haben das Recht, von allen eingereichten Dokumenten eine Kopie zu erhalten.
Beratungsstellen
In der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl berät die Asylverfahrensberatung des Evangelischen Migrationsdienstes Südthüringen. Außerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung stehen die mobile und stationäre Asylverfahrensberatung der Diakonie Ostthüringen in Gera, des Evangelischen Migrationsdienstes Südthüringen des Kirchenkreises Henneberger Land sowie das Büro für ausländische MitbürgerInnen im Evangelischen Kirchenkreis Erfurt zur Verfügung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet eine für Asylsuchende freiwillige, unabhängige staatliche Asylverfahrensberatung an. Kontaktinformationen zur Asylverfahrensberatung des BAMF in der Außenstelle Jena/Hermsdorf finden sich auf dem Flyer:
- Ankunft in Deutschland
- Asylantragstellende
- Asylbewerberleistungen
- Bleibeperspektive und sichere Herkunftsstaaten
- Aufenthaltstitel
- Residenzpflicht und Wohnsitzauflage
- Familiennachzug für Geflüchtete
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Chancen-Aufenthaltsrecht und Bleiberechtsregelungen
- Duldung
- Rechtsmittel bei Ablehnung
- Abschiebungen und Abschiebungshaft
- Rückkehr und Ausreise
- Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme
FLYER Kontaktinformationen BAMF Außenstelle Jena/Hermsdorf
Mehrsprachige Vorbereitungsmaterialien
- Leitfaden der „Refugee Law Clinic Munich“ auf Arabisch, Französisch, Englisch und Deutsch
- „Informationsblatt zur Anhörung im Asylverfahren“ des Informationsverbunds Asyl und Migration in vielen verschiedenen Sprachen
- Video zur Anhörung in vielen verschiedenen Sprachen
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Deutsch)
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Dari).
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Arabisch).
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Tigrinisch).
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Englisch).
- Mehrsprachige Broschüre des Flüchtlingsrates Thüringen "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen“ (Französisch).
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Arabisch)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Deutsch)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Englisch)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Farsi)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Französisch)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Russisch)
- Kölner Flüchtlingsrat - Leitfaden zur Anhörung von LSBTIQ*-Geflüchteten (Spanisch)
Weiterführende Informationen
- BAMF-Broschüre zum Ablauf des deutschen Asylverfahrens in deutscher und englischer Sprache.
- Viele Informationen und Arbeitshilfen finden sich auf den Internetseiten des Flüchtlingsrats Thüringen.
- Flüchtlingsrat Thüringen - Antragshilfen, z. B. für die Beantragung der Begleitung durch einen Beistand bei der Anhörung.
- Die Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ des Paritätischen Gesamtverbandes bietet einen komprimierten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens und die wesentlichen Rechtsgrundlagen (überarbeitete 5. Auflage, Stand November 2021).
- Die Arbeitshilfe „Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren“ des IvAF Netzwerkes „BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen“ bietet umfangreiche Informationen.
- Empfehlungen für eine gelingende Kooperation in der Beratung von Geflüchteten bietet die Broschüre „Besser zusammen – Schnittstellen zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit“ des Deutschen Roten Kreuz e. V.
- Die Broschüre „Das Dublin‑Verfahren - Grundlagen, Verfahrensablauf und Praxistipps“ des Informationsverbund Asyl und Migration, der Diakonie Deutschland und Pro Asyl bietet einen umfassenden Überblick über die Dublin-III-Verordnung.
- Handreichung der Diakonie: Familienzusammenführungen nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung - Anspruch – Verfahren – Praxistipps (2. Auflage 2022)
- Arbeitshilfe „Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer?" Handreichung zum Verfahren für syrische Staatsangehörige nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020, Az: C-238/19.