Angesichts aktueller Debatten und Entwicklungen ist es angezeigt, die Grundsätze unseres gesellschaftlichen Miteinanders in Erinnerung zu rufen“, mahnt Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, zum Tag der Menschenrechte und fordert: „Unser aller Umgang mit den Menschen, die - egal aus welchen Gründen - nach Thüringen kommen, muss sich immer an dem Grundsatz der Erklärung der Menschenrechte ausrichten.“ Der 1. Artikel der Erklärung lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Zum Tag der Menschenrechte lädt die Beauftragte ein, sich für eine sachliche und die Menschenrechte achtende Migrationsdebatte einzusetzen. Dafür hat sie gemeinsam mit ihrer brandenburgischen Amtskollegin unter dem Motte #menschlichbleiben eine Unterschriftenkampagne für eine sachliche Migrationsdebatte gestartet.
Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde vor 55 Jahren von den Vereinten Nationen beschlossen und am 10. Dezember 1948 verkündet. Daran erinnert alljährlich der Tag der Menschenrechte.