„Das gilt ganz besonders auch für jene, die hier ein neues Zuhause suchen“, hebt die Beauftragte hervor. Ehrenamtliche Sprachhelferinnen, Willkommenslotsen und Engagierte in Begegnungscafés seien für viele die ersten freundschaftlichen Begegnungen in Thüringen. „Ehrenamtliche leisten einen entscheidenden Beitrag dafür, dass sich Zugewanderte in Thüringen einleben und hier bleiben wollen“, ist Kruppa überzeugt.
„Es ist daher gut und wichtig, diese gesellschaftliche Kraft, die wir haben, anzuerkennen und zwar nicht nur am Tag des Ehrenamts, sondern durch ein Gesetz“, findet die Beauftragte. Das Ehrenamtsgesetz, das der Thüringer Landtag im Juni dieses Jahres beschlossen hat, würdige und stärke diesen wichtigen Dienst ab 2025 das ganze Jahr über - und das nicht nur symbolisch. Das Gesetz legt fest, dass der Landeshaushalt jährlich 15 Millionen Euro für die „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ bereitstellt. „Das Ehrenamt bleibt dabei natürlich unentgeltlich, aber die Strukturen, in denen es wirkt, können verstetigt und gestärkt werden“, freut sich Kruppa.