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Aktualisierte Bedarfslage im Integrationsbereich veröffentlicht

33/2024
Erstellt von Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge

Die Fortschreibung des „Thüringer Integrationskonzepts – für ein gutes Miteinander!“ liegt nun druckfrisch vor. „Zentral hierbei ist die aktualisierte Bedarfs- und Maßnahmenübersicht“, erklärt die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa.

Die Fortschreibung des „Thüringer Integrationskonzepts – für ein gutes Miteinander!“ liegt nun druckfrisch vor. „Zentral hierbei ist die aktualisierte Bedarfs- und Maßnahmenübersicht“, erklärt die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa. Diese gründet auf der Perspektive von den Menschen, die tagtäglich mit Integration befasst sind: in Kommunen, Bildungs- und Sozialeinrichtungen oder auch ehrenamtlich. „Sie sind die eigentlichen Expertinnen und Experten im Bereich Integration“, erklärt Kruppa. In einem Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung hatte die Beauftragte über 1.000 Akteurinnen und Akteure eingeladen, ihre Anregungen und Bedarfe einzubringen. „Wer Zuwanderung gestalten und sich ernsthaft für ein gutes Miteinander im Freistaat einsetzen möchte, sollte die Einschätzung dieser Fachleute berücksichtigen. Denn Integration kann nicht „von oben“ diktiert werden“, ist die Thüringer Beauftragte überzeugt.

„Unstrittig ist, dass Zuwanderung zu den zentralen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen gehört“, stellt die Beauftragte fest. Daher sei es ihr ein Anliegen, auch die künftige Landesregierung möglichst schnell und umfassend ins Bild zu setzen. „Eine neue Regierung muss nicht bei null anfangen. Sie kann auf bestehende Erfahrungen und Netzwerke zurückgreifen und ist gut beraten, bewährte Strukturen zu erhalten und darauf aufzubauen“, ist Mirjam Kruppa überzeugt.

Das Thüringer Integrationskonzept gliedert sich in neun unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche, wie Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen. Für die Fortschreibung wurden die aktuelle Lage in diesen Handlungsfeldern beschrieben, bestehende Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt und konkrete Bedarfe formuliert. Deutlich wird dabei beispielsweise in allen Bereichen, wie wichtig Begleitstrukturen sind. „Nur mit fachkundiger und individueller Beratung, können Zugewanderte schnell Orientierung finden und im Arbeits- und Alltagsleben gut ankommen“, fasst Mirjam Kruppa zusammen. Hier dürfe angesichts der Zuwanderungszahlen nicht abgebaut werden. Darüber hinaus werde Integration oft durch zu langsame Verwaltungsprozesse verzögert: langes Warten auf Deutschkurse, die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen, Termine bei Ausländerbehörden… „Auch hier hat es die Landesregierung in der Hand, Verfahren weiter zu optimieren“, merkt die Beauftragte an. An anderen Punkten, wie beispielsweise in Bezug auf das Landesprogramm Dolmetschen, haben alle Akteure einstimmig den Erfolg und den Mehrwert hervorgehoben. Behörden, Arztpraxen, Krankenhäuser, Schulen, Beratungseinrichtungen können mit diesem Programm kostenfrei und ad hoc professionelle Dolmetscher zuschalten, um die Verständigung im Gespräch mit Klienten, Patientinnen oder Eltern zu gewährleisten. „Solche Erfolgsprojekte fortzusetzen ist im Sinne aller“, so Mirjam Kruppa.

Das Thüringer Integrationskonzept wurde erstmalig 2017 in einem breiten partizipativen Verfahren erstellt und von der rot-rot-grünen Landesregierung beschlossen. Es beschreibt neben grundsätzlichen Zielen und Leitlinien der Integrationspolitik konkrete notwendige Maßnahmen. Diese werden fortlaufend geprüft und sich ändernden Gegebenheiten angepasst. Die aktuelle Fortschreibung des Thüringer Integrationskonzepts ist online unter www.bimf.thueringen.de einsehbar. Druckfassungen können hier kostenfrei bestellt werden.

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in den sozialen Netzwerken: