Die Landesaufnahmeanordnungen ermöglichen es, syrischen und afghanischen Staatsangehörigen, die in Thüringen leben, ihre nächsten Verwandten, die sich in individueller Not und Bedrängnis befinden nachzuholen. Die Kosten für den Freistaat beschränken sich dabei auf die Absicherung der Gesundheitsversorgung. Für alle weiteren Lebenshaltungskosten kommen private Verpflichtungsgebende auf. Das Programm war 2013 durch den damaligen CDU-Innenminister Geibert erstmalig für syrische Geflüchtete aufgelegt worden. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte es weitergeführt und 2022 nach der Machtübernahme der Taliban auch für afghanische Geflüchtete aufgelegt.
In den vergangenen elf Jahren reisten insgesamt 3.361 syrische Familienangehörige über die das Landesaufnahmeprogramm ein, davon 246 in diesem Jahr (bis Oktober). Seit 2022 wurden Visa für 53 afghanische Familienangehörige erteilt, davon bislang 37 in diesem Jahr. „Die Hürden für die Aufnahmen durch die Aufnahmeprogramme sind zwar hoch, dennoch konnte auf diesem Weg einigen Menschen in Thüringen eine große Sorge genommen und einigen ihrer Familienangehörigen das Leben gerettet werden“, fasst Mirjam Kruppa zusammen.
Gerade auch im Blick auf ihre Integration sei es wichtig, den Menschen, die in Thüringen leben, einen Weg aufzumachen, um ihre Familien zu sich zu holen. „Solange jemand um das Leben seiner Nächsten bangt, kann er sich nur halben Herzens darauf konzentrieren, selbst in Sicherheit eine neue Existenz aufzubauen“, macht die Beauftragte deutlich. Darüber hinaus bieten jene, die bereits hier sind, den nachgeholten Angehörigen die beste Voraussetzung für ein schnelles Ankommen. „Die Wege in Sprachkurse und den Arbeitsmarkt sind schon bekannt und die Familienangehörigen die besten Integrationslotsen“, berichtet Mirjam Kruppa. Sie hofft daher, dass auch eine künftige Landesregierung den Wert der Landesaufnahmeprogramme erkennt und sie weiterführt.