In den vergangenen Jahren habe das Land viele Strukturen geschaffen, Abläufe und Angebote optimiert. „Jetzt wissen wir, was wir brauchen und was zielführend ist. Das gilt es verbindlich vorzuhalten“, macht Mirjam Kruppa deutlich. Es sei nicht weiter zu rechtfertigen, dass Kommunen und Träger aufgrund befristeter Projektbewilligungen immer nur in kurzen Zeiträumen von ein oder zwei Jahren planen können, kritisiert die Beauftragte.
In seinem Positionspapier listet der Landesintegrationsbeirat in 13 Punkten auf, in welchen Bereichen das Gesetz Verbindlichkeit schaffen muss. „Sprachförderung, Hinführung zum Arbeitsmarkt, Stärkung von Miteinander und gleichberechtigter Teilhabe sind einige der zentralen Aspekte, ohne die Integration dauerhaft nicht gelingen kann. Wer Planbarkeit in der Migration fordert, muss genau hier ansetzen und für das Land und die Kommunen in diesen Bereichen Planungssicherheit herstellen“, unterstreicht Mirjam Kruppa. Dafür brauche es nun auch in Thüringen – wie bereits in vielen anderen Bundesländern - ein Gesetz.
Mit dem Positionspapier nimmt der Landesintegrationsbeirat seine Verantwortung wahr, die Landesregierung in zentralen Fragen der Integration zu beraten, an der Fortschreibung der integrationspolitischen Leitlinien mitzuwirken und selbst Vorschläge für Integrationsmaßnahmen zu unterbreiten. Der Landesintegrationsbeirat wurde 2010 ins Leben gerufen. Das Gremium setzt sich aus 33 Mitgliedern zusammen - Vertretern von Flüchtlingsorganisationen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Industrie und Handwerk, Ausländerbeauftragte, Migrantinnen und Migrantenorganisationen, kommunalen Spitzenverbänden und Projektträgern im Bereich der Migration und Integration -, die jeweils für drei Jahre durch die Landesregierung berufen werden.