Enttäuscht äußert sie sich hingegen darüber, dass die Einbürgerung insbesondere für ältere, kranke und behinderte Menschen mit der Gesetzesänderung wesentlich erschwert wurde. „Diese Menschen sind unverschuldet und schlicht auf Grund ihrer Lebensumstände nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Das stellt aber mit der Gesetzesänderung eine Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit dar“, erklärt die Beauftragte und kritisiert: „Gerade die Schwächsten auszuschließen entspricht nicht dem Grundsatz eines Sozialstaates.“
Wichtig sei, dass allen Menschen, die dauerhaft hier leben, umfängliche Teilhaberechte eröffnet werden. „Und das umfasst insbesondere auch das Recht, ihre politischen Vertretungen zu wählen, oder sich selbst wählen zu lassen,“ betont die Beauftragte. Das setzt die deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Lediglich bei Kommunal- und Europawahlen sind auch andere EU-Staatsangehörige mit wahlberechtigt. Rund 184 000 ausländische Personen leben derzeit in Thüringen, gut 140.000 davon sind über 18 Jahre alt. Sie sind am 1. September 2024 von der Wahl eines neuen Thüringer Landtags ausgeschlossen.
„Unter den ausländischen Menschen im Freistaat steigt die Zahl derer, die formal die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen,“ stellt die Beauftragte fest und verweist insbesondere auf die große Gruppe von Geflüchteten, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland eingereist sind. „Sie haben nicht nur die Mindestaufenthaltsdauer erreicht. Viele von ihnen sind gut in Beruf und Familienalltag in Thüringen angekommen“, so Mirjam Kruppa. Für sie stelle die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit oft den logischen und letzten Schritt ihrer Integration dar. „Hier ist es Hausaufgabe der Verwaltung, dafür zu sorgen, dass die Anträge zeitnah bearbeitet werden“, mahnt die Beauftragte unter Verweis auf aktuelle Warte- und Bearbeitungszeiten zum Teil von mehreren Jahren.