Die dazu am Montag im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen zur Reduzierung der Arbeitsverbote seien ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist nach Ansicht der Beauftragten, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, die Arbeitsverbote umfassend aufzuheben.
Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz hingegen liefere die Bundesregierung keine Antwort auf dringende Handlungsbedarfe im Migrationsrecht. „Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen und Befugnisse zur vereinfachten Abschiebung werden nur in wenigen Einzelfällen Abschiebungen tatsächlich ermöglichen, greifen aber weit in die Grundrechte der betroffenen Personengruppe ein“, erläutert Kruppa. Hier stellt die Integrationsbeauftragte die Verhältnismäßigkeit in Frage. Fakt sei, dass die allermeisten Geflüchteten, die in Deutschland Asyl beantragen, aus Krieg- und Krisenländern kommen und damit Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben, so Kruppa.
Zum Stand der Reformpläne im Migrationsrecht, die die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, informiert die Thüringer Beauftragte in einer Veranstaltung.
Termin: Mittwoch, 8. November 2023, 9:30 Uhr
Ort: Behördenzentrum „Am Alten Steiger“, Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
Dr. Michael Maier-Borst aus dem Arbeitsstab der Bundesintegrationsbeauftragten wird unter anderem über die Umsetzung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ und des „Fachkräfteeinwanderungsgesetztes“ sowie zu geplanten weiteren gesetzlichen Änderungen referieren.
Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen!
Bitte melden Sie sich bei Isabel Rößner (0361-573511242) an.