Zusammen mit Migrantenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen informieren sie EU-Bürgerinnen und -Bürger in den kommenden Wochen über die Möglichkeit, bei der Europawahl in Deutschland abzustimmen. Eine breite Wahlbeteiligung ist wichtig für ein starkes und demokratisches Europa.
Die Integrationsbeauftragten appellieren auch an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Dabei ist eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen gefragt.
Mehr als 4,1 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten leben in Deutschland. Sie können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal. Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.
Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Darunter sind auch ca. 300.000 potenzielle Erstwählerinnen und -wähler. Erstmalig können dieses Jahr auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.
Zum gemeinsamen Wahlaufruf der Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern geht es hier.