Der Bund hatte im Oktober 2022 mitgeteilt, künftig nur noch eine der vier Beratungsstellen in Thüringen zu fördern. „Damit hätte der Bedarf zur Integration Zugewanderter in ausbildungsentsprechende Berufe nicht annähernd abgedeckt werden können“, stellt Kruppa klar.
Viele Menschen, die nach Thüringen geflüchtet sind, bringen gute berufliche Kenntnisse und Abschlüsse mit. „Doch um hier adäquat eingesetzt werden zu können, braucht es Beratung und Begleitung während der unterschiedlichen Anerkennungsverfahren“, erklärt die Integrationsbeauftragte. Die IBAT haben in den vergangenen vier Jahren in ca. 5.500 Erstberatungen und 14.000 Folgeberatungen Menschen zu Abschluss- oder Anpassungsqualifikationen begleitet. „Das bedeutet, dank der Beraterinnen und Berater von IBAT stehen langfristig mehr qualifizierte Kräfte für den Arbeitsmarkt bereit. Das ist angesichts des starken Fach- und Arbeitskräftemangels sehr wichtig“, betont Kruppa.
Die Anerkennungsberatungsstellen waren seit 2018 bundesweit durch Mittel des Bundesarbeitsministeriums finanziert worden. In der nun anlaufenden neuen Förderperiode sind die ostdeutschen Länder von massiven Kürzungen betroffen. Nur dank der schnellen und konzertierten Intervention seitens der Thüringer Arbeitsministerin gemeinsam mit dem Migrations- und dem Wirtschaftsminister konnte der Bundes-ESFplus-Förderung im Nachrückverfahren die Weiterfinanzierung einer zweiten Beratungsstelle abgerungen werden. Die Fortsetzung der beiden weiteren IBAT-Standorte sichert das Thüringer Arbeitsministerium mit Landesmitteln aus dem Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“.
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