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Kruppa kritisiert haltlose Begründung für Bezahlkarte

10/2024
Erstellt von Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge

„Bei der Debatte um die Bezahlkarte für Geflüchtete werden immer wieder Argumente ins Feld geführt, die schlicht falsch oder nicht belegt sind“, kritisiert die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge Mirjam Kruppa.

Zuletzt hatte der Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein in einer Pressemitteilung vom 14. März 2024 die Einführung einer Bezahlkarte in der Landeshauptstadt damit begründet, dass bereits Wanderungsbewegungen von Landkreisen, die die Karte eingeführt haben, nach Erfurt zu verzeichnen seien. „Diese Aussage kann nicht stimmen. All diejenigen, die in den Thüringer Landkreisen eine Bezahlkarte ausgehändigt bekommen, sind Asylsuchende oder geduldete Menschen mit einer Wohnsitzauflage“, erklärt Mirjam Kruppa. Das bedeute, die betroffenen Menschen bekommen ausschließlich in dem Landkreis, in dem sie verpflichtet sind zu wohnen, Leistungen. „Sie dürfen folglich nicht nach Erfurt ziehen und erhalten dort auch keine Leistungen“, stellt die Beauftragte richtig.

In der Pressemitteilung der Stadt Erfurt wird behauptet: „Asylsuchende würden die Landkreise mit Karte verlassen und dorthin gehen, wo es noch Bargeldleistungen gibt“.

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