Dies gelte in Bezug auf die Visavergabe für den Familiennachzug genauso wie auf die Einbürgerungsverfahren und die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts.
„Die Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen ist allein aus humanitärer Sicht verpflichtend“, betont Mirjam Kruppa. Die Beauftragten weisen in ihrer Erklärung aber auch darauf hin, welche Chancen mit Zuwanderung verbunden sind. „Jeder Mensch, der hierherkommt und bleibt, kann dazu beitragen, der negativen demographischen Entwicklung und dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken“, fasst Kruppa zusammen.
Ihre besondere Bevölkerungsstruktur und relativ junge Zuwanderungsgeschichte verbinden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Deshalb kommen die Integrations- und Ausländerbeauftragten dieser Länder einmal im Jahr zusammen, um sich über aktuelle Themen und Herausforderungen bei der Zuwanderung und Integration auszutauschen. Ihre gemeinsame Erklärung vom 6. Juni 2023 ist hier hinterlegt.
