„Diese Karten dürfen kein Zahlungsmittel für Menschen zweiter Klasse werden! Wie andere Geldkarten auch müssen sie uneingeschränkt im öffentlichen Zahlungsverkehr nutzbar sein, einschließlich der Abhebung von Bargeld“, fordert Kruppa. Ziel der Bezahlkarten solle nach Ansicht der Beauftragten die Entlastung von Verwaltung und nicht die Beschneidung der Freiheiten ihrer Nutzerinnen und Nutzer sein.
„Dass einzelne Landkreise im ad-hoc-Verfahren Karten einführen, die den Betroffenen das Leben hier so schwierig wie möglich machen, kann ich nicht befürworten,“ so die Beauftragte. Vielmehr solle Thüringen darin Vorreiter sein, eine landesweite, diskriminierungsfreie Geldkarte mit einheitlichen Mindeststandards für den Freistaat einzuführen, regt Mirjam Kruppa an.